Noerr hat für das ZDF einen formellen Sieg errungen: Unitymedia habeeinen teilweise unzulässigen Rechtsweg beschritten und im Übrigen unzulässige Anträge, entschied das VG Mainz.
Johannes Kreile
Das Verwaltungsgericht (VG) Mainz hat eine Klage mehrerer Regionalgesellschaften des Kabelnetzbetreibers Unitymedia gegen das ZDF als unzulässig abgewiesen (Urt. v. 29.02.2016, Az. 4 K 632/13 MZ). In dem Streit geht es im Kern um die Forderung von Unitymedia nach Einspeiseentgelten für die Verbreitung des ZDF-Programms über die Kabelnetze des Unternehmens.
Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass Unitymedia teilweise einen unzulässigen Rechtsweg beschritten und im Übrigen unzulässige Anträge gestellt habe. Insbesondere der von den Kabelnetzbetreibern letztlich begehrte Abschluss neuer Einspeiseverträge müsse vor den Zivilgerichten eingeklagt werden.
Im Streit um die Einspeiseentgelte setzt das ZDF regelmäßig auf die prozessuale Vertretung durch Noerr. Die Kanzlei hat für die Mandantin alle bisherigen Verfahren bis hin zur Ebene der Oberlandesgerichte gewonnen. Nach allen bislang vorliegenden Gerichtsentscheidungen gibt es für das ZDF keinen Kontrahierungszwang zum Abschluss von Einspeiseverträgen.
Noer für das ZDF
Prof. Dr. Johannes Kreile, Federführung, Medienrecht, München
Christian Alexander Mayer, Öffentliches Recht, München
White & Case für Unitymedia - aus dem Markt bekannt
Prof. Dr. Norbert Wimmer, Berlin
Katharina Nawrath
Noerr / White & Case: . In: Legal Tribune Online, 03.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18669 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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