Cum-Ex-Untersuchungsausschuss: Fresh­fields soll durch­sucht werden

von Dr. Anja Hall

25.11.2016

Bei der Aufarbeitung der umstrittenen Cum-Ex-Aktiendeals greift der Untersuchungsausschuss zu einem harten Mittel. Er will die Räume von Freshfields durchsuchen lassen, weil die Kanzlei seiner Ansicht nach Beweisunterlagen vorenthalte.

Die Sitzung des Untersuchungsausschuss über die Cum-Ex-Geschäfte begann am Donnerstag mit einer Überraschung. Thomas Wiesenbart, pensionierter Freshfields-Partner, und Ulf Johannemann, derzeit Leiter der Steuerrechtspraxis bei der Kanzlei, waren zwar erschienen, wurden aber nicht wie geplant als Zeugen angehört. Vielmehr teilte der Ausschuss mit, er habe beim Bundesgerichtshof (BGH) die Durchsuchung der Geschäftsräume von Freshfields und die Beschlagnahme von entsprechenden Beweisunterlagen beantragt.

Der Ausschussvorsitzende Hans-Ulrich Krüger (SPD) sprach von einem "ungewöhnlichen Schritt", der Antrag sei einmalig in der Geschichte der Untersuchungsausschüsse. Ziel sei es, Beweisbeschlüsse durchzusetzen. Laut dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschussgesetz, PUAG) kann ein Untersuchungsausschuss oder ein Viertel seiner Mitglieder beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes die Beschlagnahme von Beweismitteln beantragen. Der Ermittlungsrichter kann dazu auch eine Durchsuchung anordnen.

Die Kanzlei müsse "die Konsequenzen tragen"

Freshfields hat nach Auffassung des Ausschusses Gutachten und Bewertungen zu Cum-Ex-Fällen erstellt, die dem Gremium aber nicht vorlägen. Dabei gehe es um mandatsunabhängige Beweismittel.

Teils harte Worte zur Rolle von Freshfields fanden Vertreter der Grünen und Linken im Untersuchungsausschuss: Gerhard Schick (Grüne) sagte zu der beantragten Beschlagnahmung, die Bürger hätten ein Recht zu erfahren, was passiert sei. Richard Pitterle (Die Linken) sagte, die Großkanzlei haben sich lange genug gegen die Aufklärung ihrer eigenen Rolle gewehrt. Wer dabei behilflich sei, dass sich gierige Großinvestoren auf Kosten der Steuerzahler Milliarden erschleichen, müsse auch die Konsequenzen tragen.

Freshfields: Haben keine Cum-Ex-Geschäfte entwickelt

Die Kanzlei weist die Vorwürfe zurück: "Freshfields hat zum Thema 'Cum-Ex' Gutachten erstellt auf Grundlage von abstrakt vorgegebenen Sachverhalten. Die Entscheidung über Transaktionsstrukturen und über die Durchführung von Geschäften liegt beim jeweiligen Mandanten. Die Kanzlei hat keine Cum-Ex-Geschäfte entwickelt. Alle anderslautenden Vermutungen sind ohne Grundlage", heißt es in einer Stellungnahme, die LTO vorliegt.

Man habe sich auch nicht an vermeintlichen Netzwerken beteiligt, die gezielt unzulässige Mehrfacherstattungen von Kapitalertragsteuer erwirkt haben sollen, so Freshfields weiter. Vielmehr habe die Kanzlei die Finanzverwaltung "erstmals auf einer Seminarveranstaltung im März 2006 auf die sich aus der Formulierungshilfe für ein Jahressteuergesetz 2007 (vom 29.11.2005) ergebenden fiskalischen Risiken hingewiesen, insbesondere auf die Möglichkeit einer doppelten Erstattung von nur einmal einbehaltener Kapitalertragssteuer bei Cum-Ex-Transaktionen", schreibt die Kanzlei in der Stellungnahme.

Noch steht nicht fest, wie der BGH über den Antrag des Untersuchungsausschusses entscheiden wird. Die Vernehmung von Thomas Wiesenbart und Freshfields-Partner Ulf Johannemann hat der Ausschuss auf unbestimmte Zeit vertagt. Zwei weitere der insgesamt neun geladenen Zeugen - die Steuerrechtler Hanno Berger und Kai-Uwe Steck – sind nach Angaben aus dem Gremium nicht zur Anhörung erschienen. Sie leben in der Schweiz und konnten laut dem Ausschussvorsitzenden Krüger nicht geladen werden.

Zitiervorschlag

Anja Hall, Cum-Ex-Untersuchungsausschuss: . In: Legal Tribune Online, 25.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21266 (abgerufen am: 21.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen