OLG Frankfurt entscheidet zur Managerhaftpflicht: Urteil zugunsten von Ex-Wire­card-Chef Braun

02.05.2022

Erfolg für den Ex-Wirecard-Vorstandsvorsitzenden Markus Braun in der juristischen Auseinandersetzung um den Umfang einer Managerhaftpflichtversicherung: Das OLG Frankfurt bestätigte eine Eilentscheidung aus dem vergangenen November.

Der ehemalige Wirecard-Chef Markus Braun hat im Streit mit seiner Managerhaftpflichtversicherung über die Übernahme von Kosten einen weiteren Etappensieg erzielt. Die Versicherung umfasse bei kritischer Medienberichterstattung und einem deswegen drohenden Reputationsschaden auch vorläufigen Deckungsschutz für Public-Relations-Kosten, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (Urt. v. 29.04.2022; Az. 7 U 150/21). Mit dem Urteil bestätigte es eine Eilentscheidung aus dem November (Urt. v. 05.11.2021; Az. 7 U 96/21).

Der seit Sommer 2020 in Untersuchungshaft sitzende Braun hatte den Angaben zufolge aufgrund kritischer Medienberichterstattung zur Wirecard-Insolvenz und seiner Rolle dabei die auf das Presserecht spezialisierte Kanzlei Nesselhauf sowie eine Presseagentur beauftragt.

Die Kosten wollte er von der beklagten Versicherung ersetzt haben. Das Landgericht Frankfurt hatte Braun im Streit mit der Versicherung über die Übernahme von Verteidigungs- und Anwaltskosten zwar Recht gegeben, den Antrag auf Übernahme der PR-Kosten aber abgelehnt (Urt. v. 20.07.2021; Az. 2-08 O 308/20).

Das OLG stellte fest, dass gemäß den Versicherungsbedingungen auch PR-Kosten gedeckt seien, wenn einer versicherten Person "durch kritische Medienberichterstattung über einen versicherten Haftpflicht-Versicherungsfall ein karrierebeeinträchtigender Reputationsschaden" drohe. Der Anspruch auf Gewährung von PR-Kosten sei allerdings auf 100.000 Euro begrenzt.

Die Entscheidung ist nach Angaben des Gerichts nicht rechtskräftig. Es könne Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.

dpa/sts/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

OLG Frankfurt entscheidet zur Managerhaftpflicht: . In: Legal Tribune Online, 02.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48310 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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