Kanzleien im Ukraine-Konflikt: Quinn Ema­nuel ver­tritt Ukraine vor dem EGMR

23.03.2022

Als Reaktion auf die russische Invasion strengt die Ukraine ein Verfahren gegen Russland vor dem EGMR an. Quinn Emanuel unterstützt die Ukraine pro bono.

Das Justizministerium der Ukraine hat Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan damit beauftragt, die Interessen des Landes im Zusammenhang mit einem angestrebten Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) zu vertreten. Nach Angaben der Kanzlei handelt es sich um ein Pro-Bono-Mandat.

Quinn Emanuel unterstützt die Ukraine regelmäßig, unter anderem auch bei der Durchsetzung von Interessen und rechtlichen Ansprüchen im Anschluss an die Annexion der Krim im Jahr 2014. In den zurückliegenden Wochen hat die Kanzlei die Ukraine zu rechtlichen Fragestellungen rund um die Einrichtung von humanitären Korridoren, des Verbot des Einsatzes chemischer Waffen und möglichen Schadensersatzansprüchen beraten.

Auf Antrag der Ukraine hatte der EGMR Anfang März eine vorläufige Maßnahme nach Art. 39 seiner Verfahrensordnung erlassen und Russland dazu aufgefordert, Angriffe auf zivile Ziele und die Zivilbevölkerung zu unterlassen. Die Ukraine macht Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention geltend.

Ausschluss Russlands aus dem Europarat ist kritischer Faktor

Ob es zu einem Verfahren kommt, ist noch unklar. Der EGMR muss zunächst entscheiden, wie sich der Ausschluss Russlands aus dem Europarat auf ein mögliches Verfahren auswirkt. Der Europarat überwacht die Einhaltung der Menschenrecht in seinen 47 Mitgliedstaaten. Nur seine Mitglieder unterliegen der Gerichtsbarkeit des EMGR, der angekündigt hat, die Prüfung laufender Anträge gegen Russland zunächst auszusetzen.

Sofern eine Entscheidung dahingehend fällt, dass Ansprüche gegen Russland im Rahmen der Konvention nicht ausgeschlossen werden, wird Quinn Emanuel die Ukraine im Fortgang des Verfahrens unterstützen. Federführend werden dabei die Partnerin Julianne Hughes-Jennett und Partner Alex Gerbi tätig sein. Beide gehören dem Londoner Team der Kanzlei an.

In einem gesonderten Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) wird die Ukraine von der US-Kanzlei Covington & Burling vertreten. Auch hier handelt es sich um ein Pro-Bono-Mandat.

Der IGH hatte Russland jüngst aufgefordert, unverzüglich alle militärischen Maßnahmen in der Ukraine einzustellen. Russland blieb der Anhörung fern und ließ später verlauten, dass man auf die Entscheidung keine Rücksicht nehmen könne.

sts/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

Kanzleien im Ukraine-Konflikt: . In: Legal Tribune Online, 23.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47915 (abgerufen am: 04.11.2024 )

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