Endet der Rechtsstreit nach erneutem Sinneswandel?: Elon Musk will Twitter nun doch kaufen

von Stefan Schmidbauer

05.10.2022

Erneuter Sinneswandel bei Elon Musk: Der Tesla-Chef hat angekündigt, Twitter nun doch kaufen zu wollen. Für Mitte Oktober ist der Prozessauftakt rund um die Übernahme geplant. Wie geht es in dem Verfahren weiter?

Man mag gar nicht von einer Überraschung sprechen – zu viele Haken wurden in der Angelegenheit bereits geschlagen. Nach monatelangem Hickhack und kurz vor der mündlichen Verhandlung am Court of Chancery in Delaware sieht es inzwischen wieder danach aus, dass die Übernahme von Twitter durch Elon Musk vollzogen werden kann.

Der Tesla-Chef verkündete jedenfalls jüngst entsprechende Pläne. Er kündigte an, die Social-Media-Plattform Twitter nun doch kaufen zu wollen - und das sogar ohne den zwischenzeitlich von ihm ins Spiel gebrachten Rabatt auf den ursprünglich vereinbarten Kaufpreis von rund 44 Milliarden Dollar bzw. 54,20 Dollar je Aktie. Eine entsprechende Pflichtmitteilung an die US-Finanzmarktaufsicht SEC wurde hinterlegt.

Aus der Mitteilung an die SEC lassen sich die Bedingungen entnehmen, die Musk mit seinem erneuerten Angebot verknüpft. Wenig überraschend will der Milliardär die Anerkennung einer Rechtspflicht vermeiden und stellt klar, dass mit der neuerlichen Offerte kein Verzicht auf Einreden, Einwendungen oder Ansprüche verbunden ist. Scheitern könnte der Deal weiterhin auch an einem Vorbehalt der erfolgreichen Finanzierung. 

Twitter bestätigte die Kehrtwende Musks in einem kühl, aber zielgerichtet gehaltenen Statement und bekräftigte einmal mehr die Absicht, die Übernahme wie vorgesehen zu den bekannten Konditionen zu vollziehen. 

Was steckt hinter dem erneuten Sinneswandel?

Die möglichen Hintergründe, die zum erneuten Umdenken bei Musk geführt haben könnten, bieten reichlich Spielraum für Interpretationen. Musk, der im Zuge des Verfahrens voraussichtlich unter Eid aussagen müsste, argumentiert nun, dass die Übernahme von Twitter eine Abkürzung auf dem Weg zur Entwicklung einer Universalapp biete.  

Der Nachrichtendienst Bloomberg spekuliert hingegen unter Berufung auf einen Insider, dass man im Team Musk nach den Anhörungen zur Vorbereitung auf den Prozess davon ausgehe, das Verfahren werde sich eher zugunsten von Twitter entwickeln. Offenbar will man es nicht darauf ankommen lassen. 

Im Ergebnis scheinen die Streithähne jedenfalls wieder das gleiche Ziel anzusteuern. Wie geht es aber mit dem Gerichtsverfahren weiter, in dem für den 17. Oktober eine mündliche Verhandlung anberaumt wurde? Dem Vernehmen nach hat das Gericht die Parteien bereits aufgefordert, einen Plan zu erarbeiten, wie die juristische Auseinandersetzung zu einem Ende gebracht werden kann.  

Die veränderte Ausgangslage bedeutet nicht, dass es nicht doch noch auf einen Prozess und ein anschließendes Urteil hinauslaufen könnte. Musk und seine Rechtsberater streben zwar eine Verständigung dahingehend an, dass seitens des Gerichts ein Ruhen des Verfahrens angeordnet wird, und haben dies zur Bedingung für den Vollzug der Übernahme gemacht. Ob es auch wirklich dazu kommt, liegt in der Hand von Richterin Kathaleen McCormick. Ihr obliegt auch die Entscheidung darüber, etwaige Zusicherungen betreffend den Vollzug des Kaufvertrages von Musk verlangen, um das Risiko eines nochmaligen Sinneswandels zu minimieren.

Zitiervorschlag

Endet der Rechtsstreit nach erneutem Sinneswandel?: . In: Legal Tribune Online, 05.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49805 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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