Der Touristikkonzern TUI führt eine virtuelle Hauptversammlung durch und schafft in diesem Rahmen die Voraussetzungen für eine Kapitalerhöhung. Allen & Overy berät das Unternehmen.
TUI hat angekündigt, die Nettoverschuldung zu verringern und damit die Zinskosten zu senken, um die finanzielle Ausgangslage zu verbessern. Im Rahmen der am 14. Februar 2023 abgehaltenen Hauptversammlung wurde die Zustimmung der Aktionärinnen und Aktionäre zu einer Kapitalerhöhung eingeholt, deren Erlös in die Rückzahlung von staatlichen Coronahilfen fließen soll.
Eine entsprechende Vereinbarung hatte der Konzern im vergangenen Jahr mit der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur getroffen. Die zur Umsetzung der Kapitalerhöhung erforderlichen Hauptversammlungsbeschlüsse wurden mit großer Mehrheit angenommen.
Die Vorbereitung und Durchführung der mittlerweile 64. ordentlichen Hauptversammlung der TUI wurde von Allen & Overy begleitet. Die Kanzlei hatte im Dezember 2022 den Energiekonzern Uniper zu einer außerordentlichen Hauptversammlung beraten, mit der dem Einstieg des Bundes der Weg geebnet wurde.
TUI wurde von einem Team um die Partner Dr. Hans Diekmann, Dr. Jonas Wittgens und Dr. Helge Schäfer beraten. Inhouse waren für das Unternehmen Nina Scherf (Mitglied des Group Executive Committee und Group Director Legal, Compliance & Board Office), Marcus Beger (Director Group Corporate Law) und Senior Legal Counsel Mareike Ackermann tätig.
sts/LTO-Redaktion
Allen & Overy für TUI:
Dr. Hans Diekmann (Partner, Gesellschaftsrecht, Düsseldorf)
Dr. Jonas Wittgens (Partner, Gesellschaftsrecht, Hamburg)
Dr. Helge Schäfer (Partner, Gesellschaftsrecht, Hamburg)
Dorothee Kupiek (Counsel, Gesellschaftsrecht, Düsseldorf)
Veronika Gaile (Associate, Gesellschaftsrecht, Frankfurt)
Allen & Overy: . In: Legal Tribune Online, 17.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51099 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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