Gegen Volkswagen wurde eine der höchsten Geldbußen verhängt, die je einem Unternehmen in Deutschland auferlegt wurde: Wegen der Abgasmanipulationen muss das Unternehmen eine Milliarde Euro zahlen.
Bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig werden mehrere Verfahren im Zusammenhang mit der Dieselaffäre geführt, nun fiel eine erste Entscheidung. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Volkswagen (VW) ist abgeschlossen – und der Autobauer muss wegen der Verletzung von Aufsichtspflichten ein Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro zahlen.
VW habe Organisationsmängel eingeräumt und die Höhe der geforderten Summe akzeptiert, teilt die Staatsanwaltschaft Braunschweig mit. Die Milliarde muss nun innerhalb von sechs Wochen an das Land Niedersachsen bezahlt werden. Die Summe sei "angemessen und erforderlich", befand die Staatsanwaltschaft.
Die Höhe der Geldbuße setzt sich zusammen aus einem Ahndungs- und einem Abschöpfungsteil. Der Ahndungsanteil liegt bei der Höchstsumme von fünf Millionen Euro, mehr sieht das Gesetz für die fahrlässige Verletzung von Aufsichtspflichten nicht vor (§ 30 Absatz 2 OWiG).
Für die weiteren 995 Millionen Euro wurden die wirtschaftlichen Vorteile angesetzt, die VW aufgrund der Manipulationen hatte. Den Einsparungen seien Ausgaben, beispielsweise Kosten für die Umrüstung der Fahrzeuge, gegenübergestellt worden, so die Staatsanwaltschaft Braunschweig. Bei dieser Ermessensentscheidung sei auch berücksichtigt worden, dass durch die Höhe der Zahlung nicht die Durchsetzung etwaiger zivilrechtlicher Zahlungsansprüche von Bürgern gegen Volkswagen gefährdet werden.
Aufsichtspflichten wurden verletzt
Grundlage des Ordnungswidrigkeitenverfahrens, das gegen VW angestrengt wurde, ist die Verletzung von Aufsichtspflichten in Betrieben und Unternehmen nach § 130 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG), erläutert die Staatsanwaltschaft.
Während sich strafrechtliche Ermittlungsverfahren nur gegen lebende Personen richten, kann hier auch ein Unternehmen mit einer Geldbuße belegt werden, wenn festgestellt wird, dass Aufsichtsmaßnahmen vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen wurden und es dadurch zu strafrechtlich relevanten Pflichtverletzungen kam. "Es handelt sich um eine der wenigen Möglichkeiten nach deutschem Recht, Unternehmen direkt für Fehlverhalten von Mitarbeitern mit Zahlungspflichten in Form von Bußgeldern zu belegen", so die Ermittler.
Im Fall von VW sei eine solche Verletzung der Aufsichtspflicht festgestellt worden. Sie beziehe sich auf die Abgasmanipulationen im Zusammenhang mit dem Stickoxid-Ausstoß bei Dieselmotoren der Typen EA 189 und EA 288 (Gen.3 NAR). Beim Einbau der Abschalteinrichtung seien Fahrzeuge produziert worden, die nicht der Typgenehmigung entsprachen.
VW akzeptiert Buße und hofft auf positive Auswirkungen
VW gab bekannt, dass man die Geldbuße nach eingehender Prüfung akzeptiert habe und keine Rechtsmittel einlegen werde. Der Konzern bekenne sich damit zu seiner Verantwortung für die Dieselkrise und sehe darin einen wesentlichen Schritt zu ihrer Bewältigung. Volkswagen geht außerdem davon aus, dass die Beendigung des Verfahrens "erhebliche positive Auswirkungen" auf weitere behördliche Verfahren haben wird, die in Europa gegen Volkswagen und die Konzerngesellschaften geführt werden, heißt es in der Mitteilung des Unternehmens weiter.
Derzeit sind bei den Gerichten viele zivilrechtliche Verfahren anhängig, etwa die Klagen der Autokäufer. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig weiterhin gegen derzeit insgesamt 49 Personen im Zusammenhang mit der Dieselaffäre bei VW.
ah/LTO-Redaktion
Wegen Pflichtverletzungen: . In: Legal Tribune Online, 14.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29139 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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