Shearman & Sterling: Russland muss 50 Milliarden Dollar an Yukos-Aktionäre zahlen

28.07.2014

Der Ständige Schiedsgerichtshof in Den Haag hat Russland zu 50 Milliarden Dollar Schadenersatz an die ehemaligen Aktionäre des zerschlagenen Ölkonzerns Yukos verurteilt. Es handelt sich dabei um die bislang höchste Entschädigung, die in einem Schiedsverfahren zugesprochen wurde. Shearman & Sterling hatte die Aktionäre in dem Verfahren vertreten.

Der Yukos-Konzern von Michail Chodorkowski war Anfang des Jahrtausends von Russland zerschlagen worden. Der russische Staat und Gerichte warfen Chodorkowski sowie mehreren seiner Geschäftspartner schwere Wirtschaftsstraftaten, darunter Steuerbetrug, vor und nahmen ihn in Lagerhaft. Große Teile des Konzernvermögens fielen an die Staatskonzern Rosneft und Gazprom.

Die Klage war von der Finanzholding GML, der ehemaligen Mehrheitseigentümer des russischen Ölunternehmens Yukos, auf Grundlage des Energiecharta-Vertrages (ECV) 2005 eröffnet worden. Das Schiedsgericht stellte 2009 in einem ersten Urteil einstimmig fest, dass die Kläger Investoren im Sinne des ECV sind und dass die Russische Föderation an diesen vollumfänglich gebunden war, bis sie im Oktober 2009 förmlich von seiner vorläufigen Anwendung zurücktrat. In dem Urteil vom 18. Juli kam das Schiedsgericht nun zum Ergebnis, dass die Handlungen Russlands gegen das Energieunternehmen Yukos politisch motiviert waren und eine Enteignung der ursprünglichen Mehrheitseigentümer darstellte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und Russland hat bereits angekündigt, es anfechten zu wollen. Eigentlich ist das aber nicht vorgesehen, denn in der Energiecharta heißt es, die Schiedssprüche seien "für die Streitparteien endgültig und verbindlich". 

Neben dem Rekordschadensersatz von 50 Milliarden US-Dollar soll die Russische Föderation Gerichtskosten über 4,2 Millionen Euro sowie Anwaltskosten in Höhe von 60 Millionen Dollar übernehmen. Dabei handelt es sich um 75 Prozent der insgesamt angefallenen Anwaltskosten.

Das Tribunal selbst beschreibt das Verfahren als "Mammut-Schiedsgerichtsverfahren" mit einer zehntägigen Anhörung zu Zuständigkeit und Zulässigkeit im Jahr 2008 und einer 21-tägigen Anhörung in der Hauptsache, an denen mehr als 50 Parteienvertreter, Zeugen und Sachverständige beteiligt waren. Die Schriftsätze der Parteien umfassten mehr als 6.500 und das Protokoll der Anhörungen mehr als 3.300 Seiten. Dem Schiedsgericht wurden über 11.000 Beweismittel vorgelegt.

Shearman & Sterling war mit einem mehr als 20-köpfigen Team aus Arbitrationanwälten in diesem Prozess für die Kläger tätig.

Das Schiedsgericht bestand aus den Arbitration-Spezialisten Yves Fortier (Vorsitzender), ehemaliger Ständiger Vertreter Kanadas bei den Vereinten Nationen (ernannt durch den Ständigen Schiedshof); Richter Stephen M. Schwebel, ehemaliger Präsident des Internationalen Gerichtshofes (nominiert von der der Russischen Föderation) und Dr. Charles Poncet, Partner der Schweizer Kanzlei CMS von Erlach Poncet (nominiert von den Klägern).

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Shearman & Sterling für GLM Ltd.

Emmanuel Gaillard, Arbitration, Partner, Paris

Yas Banifatemi, Arbitration, Partnerin, Paris

Jennifer Younan, Arbitration, Counsel, Paris

Coralie Darrigade, International Arbitration, Partnerin, Paris

Mark McNeill, International Arbitration, London, Partner

Quelle: LTO-Redaktion mit Material von Shearman & Sterling

Zitiervorschlag

Shearman & Sterling: . In: Legal Tribune Online, 28.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12700 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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