Bundeskartellamt gibt Fusionsvorhaben frei: Ringen um die Schufa geht weiter

von Stefan Schmidbauer

07.02.2022

Das Bundeskartellamt gibt im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme der Schufa zwei angemeldete Fusionsvorhaben mit gegensätzlicher Interessenlage frei. Wer im Bieterwettstreit zum Zuge kommt, ist weiterhin offen.

Die Investmentgesellschaft EQT Partners hat ihre Finger nach der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ausgestreckt. Bis zu 100 Prozent der Anteile wollen sich die Schweden sichern, stoßen dabei aber auf Widerstand.

Eine Hürde konnte EQT inzwischen überwinden: Das Bundeskartellamt (BKartA) hat die angemeldeten Übernahmepläne geprüft und freigegeben.

Auch der Rivale bleibt im Rennen

Gleichzeitig erhielt die Teambank, die zur DZ-Bank gehört und im Ringen um die Kontrolle über die Schufa und deren Daten als Widersacher von EQT auftritt, grünes Licht durch das BKartA. Die Teambank hält eigenen Angaben zufolge aktuell knapp 18 Prozent der Schufa-Anteile und hat angekündigt, diese Beteiligung aufstocken zu wollen. Auch dieses Vorhaben wurde vom BKartA im Rahmen der Fusionskontrolle geprüft und freigegeben.

Die 1927 gegründete Schufa liefert Daten zur Kreditwürdigkeit von Unternehmen und Verbrauchern. Sie setzt nach eigenen Angaben mit 900 Mitarbeitenden rund 230 Millionen Euro um. Kunden des privatwirtschaftlich organisierten Informationsdienstleisters fürchten um die Neutralität der Schufa, wenn diese unter die Kontrollmehrheit eines ausländischen Investors gelangt. Die Teambank begründet ihr Aufstockungsvorhaben mit einem strategischen Interesse.

Zukunft der Schufa bleibt offen

Den Anstoß für den Kampf um die Schufa lieferte die französische Bank Société Générale, die im Oktober des vergangenen Jahres ihre Absicht verkündet hatte, ihre Beteiligung von rund zehn Prozent an EQT verkaufen zu wollen. Der Wert der Schufa wurde seinerzeit auf zwei Milliarden Euro taxiert.

Im Nachgang bemüht sich EQT darum, auch die anderen Anteilseigner der Schufa, zu denen Sparkassen, Privat-, Kredit- und Genossenschaftsbanken, aber auch Handelsunternehmen gehören, zum Verkauf ihrer Beteiligungen zu bewegen.

Auch nach den beiden Freigabeentscheidungen bleibt aber unklar, ob EQT bei der Schufa letztlich zum Zug kommen wird. In einer Mitteilung bringt es das BKartA auf den Punkt: "Dem Fortgang des Bieterwettbewerbs liegen allein unternehmerische Entscheidungen zugrunde".

Zitiervorschlag

Bundeskartellamt gibt Fusionsvorhaben frei: . In: Legal Tribune Online, 07.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47449 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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