Schlecker-Insolvenz: Ver­fahren gegen Wirt­schafts­prüfer ein­ge­s­tellt

23.05.2017

Der Prozess gegen zwei frühere Wirtschaftsprüfer der insolventen Drogeriemarktkette Schlecker ist beendet. Anklage und Verteidigung verständigten sich darauf, das Verfahren vor dem LG Stuttgart einzustellen.

Die Angeklagten hätten zwar formale Fehler bei der Prüfung der Schlecker-Bilanzen der Jahre 2009 und 2010 gemacht, im Falle einer Verurteilung wäre die Schuld aber gering, sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht (LG) Stuttgart am Dienstag gegenüber dpa.

Die beiden Wirtschaftsprüfer seien nicht vorbestraft, es handelt sich jeweils nur um eine Position der Bilanz eines großen Unternehmens, die ansonsten nicht zu beanstanden sei, überdies konnte die Kammer bisher nicht feststellen, dass jemand durch die etwaig unrichtige Bilanzierung geschädigt worden sei. Insbesondere hätten die sogenannten Schlecker-Frauen nicht dadurch ihren Arbeitsplatz verloren. Die Kammer konnte auch nicht ausschließen, dass sich die Angeklagten aus ihrer subjektiven Sicht in einem Graubereich befanden, teilt das Gericht mit.

Die beiden Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young (EY) erklärten sich bereit, 40.000 Euro an soziale Organisationen und 5.000 Euro an den Staat zu zahlen. EY betonte, die Zustimmung zur Einstellung beinhalte kein Schuldeingeständnis. Die Vorwürfe würden weiterhin zurückgewiesen.

Die Drogeriemarktkette Schlecker ging 2012 in die Insolvenz, es war eine der aufsehenerregendsten Firmenpleiten der letzten Jahre. Seit März müssen sich der frühere Firmenchef Anton Schlecker, dessen Frau Christa und ihre Kinder Meike und Lars vor dem LG Stuttgart verantworten (Az.: 11 KLs 152 Js 53670/12). Die Staatsanwaltschaft wirft Anton Schlecker vorsätzlichen Bankrott vor. In Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit seines Unternehmens soll er Vermögenswerte beiseite geschafft und so dem Zugriff der Gläubiger entzogen haben.

Auch die beiden Wirtschaftsprüfer saßen auf der Anklagebank, allerdings wurden die Vorwürfe gegen sie kürzlich in ein eigenes Verfahren übergeleitet. Für sie ist das gerichtliche Nachspiel der Schlecker-Pleite nun beendet.

Christa Schlecker kann ebenfalls mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen. Der Vorsitzende Richter machte am Montag deutlich, dass der Vorwurf der Beihilfe zum Bankrott gegen sie auf Basis der bisherigen Zeugenaussagen nicht zu beweisen sei. Er verwies auf das Prinzip, im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden, und nannte ein mögliches Verfahrensende gegen sie als eine Option. Die Staatsanwaltschaft lehnte dies zunächst ab.

dpa/ah/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Schlecker-Insolvenz: . In: Legal Tribune Online, 23.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23011 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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