Hanno Berger zieht nach seiner Verurteilung in den beiden Cum-Ex-Prozessen vor dem LG Bonn sowie dem LG Wiesbaden vor den Bundesgerichtshof. Vertreten wird er dabei von Jürgen Graf.
Am vergangenen Dienstag wurde Dr. Hanno Berger wegen schwerer Steuerhinterziehung in drei Fällen in Wiesbaden zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt (Urt. v. 30.05.2023, Az. 6 KLs - 1111 Js 18753/21). Darüber hinaus sollen aus Bergers Vermögen Taterträge von knapp 1,1 Millionen Euro eingezogen werden. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte Berger vorgeworfen, von 2006 bis 2008 bei Aktiendeals mitgewirkt zu haben, die zu unberechtigten Steuerrückerstattungen von 113 Millionen Euro führten.
Inzwischen ist klar, dass Berger Revision einlegen wird. Dies gab sein Anwalt, Prof. Dr. Jürgen Graf, gegenüber der dpa bekannt. Graf, der früher selbst Richter am Bundesgerichtshof und dort zuletzt stellvertretender Vorsitzender des 1. Strafsenats war, vertritt Berger auch bei der Revision gegen das Cum-Ex-Urteil des Landgerichts Bonn. Hier war Berger zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt worden (Urt. v. 13.12.2022, Az. 62 KLs 2/20).
Die beiden Urteile könnten nach § 460 Strafprozessordnung (StPO) zu einer Gesamtstrafe verrechnet werden, Berger drohen bis zu 15 Jahre Gefängnis (§ 54 Abs. 2 StGB). Die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe setzt allerdings voraus, dass beide Urteile rechtskräftig sind.
sts/LTO-Redaktion mit Material der dpa
Cum-Ex-Geschäfte: . In: Legal Tribune Online, 02.06.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51903 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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