Redeker / Dentons / Wuertenberger: Tipico im Streit mit Land Hessen erfolg­reich

19.04.2016

Der Wettanbieter Tipico hat sich im Streit mit dem Land Hessen um die Vergabe von Sportwettenkonzessionen durchgesetzt. Hessen muss Tipico eine Lizenz erteilen. Redeker, Dentons und Wuertenberger haben das Unternehmen vertreten.

Ronald Reichert

Das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden hat die Bundesländer, vertreten durch das Land Hessen, das bundesweit für die Vergabe der Sportwettenlizenzen zuständig ist, dazu verpflichtet, Tipico eine für sieben Jahre gültige Konzession zu erteilen (Urt. v. 15.04.2016, Az. 5 K 1431/14.WI). Berufung und (Sprung-) Revision wurden nicht zugelassen.

Das Gericht begründete die Entscheidung u.a. mit der Unionsrechtswidrigkeit der Deckelung der Zahl der Konzessionen. Die Kammer schloss sich damit einem der zentralen Argumente an, die von Dentons, Wuertenberger und Redeker Sellner Dahs als Vertreter von Tipico in dem Verfahren vorgebracht wurden. Die Vorsitzende Richterin führte in ihrer mündlichen Begründung aus, dass sich die Begrenzung der Konzessionen als nicht ausreichend begründet und intransparent darstellt.

Dies sei bei der mit dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) verbundenen umfangreichen Einschränkung der Dienstleistungs- und Berufsfreiheit der Tipico nicht hinnehmbar. Die Kammer erklärte dementsprechend die zugrundeliegende Vorschrift aus unionsrechtlichen Gründen für unanwendbar.

Richter: Vergabeverfahren ist intransparent

Bereits seit Jahren wird an der Lizenzvergabe für private Wettanbieter gearbeitet, um die Glücksspiele aus der rechtlichen Grauzone zu holen. Der GlüStV sollte dies lösen, indem ausgewählte Anbieter Lizenzen erhalten und probeweise mit einer sieben Jahre gültigen Konzession arbeiten dürfen. Bewerber mussten ein mehrstufiges Auswahlverfahren durchlaufen. Das Land Hessen war für die Erteilung dieser Konzessionen zuständig und vertritt die Bundesländer auch in den Gerichtsverfahren.

Im Mai 2015 hat das VG Wiesbaden das Konzessionsverfahren nach entsprechenden Eilanträgen der Tipico und anderen zunächst nicht berücksichtigten Unternehmen gestoppt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat diese Rechtsprechung umfassend bestätigt. Die Richter rügten hier bereits die fehlende Transparenz des Verfahrens sowie die Verfassungswidrigkeit des Glücksspielkollegiums. Auch damals wurde Tipico von Dentons, Wuertenberger Rechtsanwälte und Redeker Sellner Dahs beraten.

Konzession kann erteilt werden, wenn Qualitätsanforderungen erfüllt sind

An die Stelle des komplexen Auswahlverfahrens tritt nun ein Anspruch auf Konzessionserteilung bei Vorliegen der gesetzlichen Qualitätsanforderungen. Eine solche Lösung hatte die Hessische Landesregierung bereits als Kompromissvorschlag in die Verhandlungen eingebracht, wurde hierbei jedoch von einigen Bundesländern ausgebremst.

Nach Ansicht von Dr. Ronald Reichert, Partner bei Redeker, hätte diese Lösung aber viele Gewinner: "Die Konzessionsbewerber, weil sie endlich das erhalten, was sie vor vier Jahren schon hätten erhalten sollen, und die Länder, weil sie vergleichsweise zügig den Nachweis eines regulierten Marktes antreten könnten. Nicht zuletzt müssten die Länder das drohende Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission weniger fürchten."

Gegen die Entscheidung kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof gestellt werden. Sollte die Berufung nicht zugelassen werden, werden die Bundesländer die Konzessionen möglicherweise schon in der ersten Hälfte des nächsten Jahres ausgeben müssen.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Redeker Sellner Dahs für Tipico:

Dr. Ronald Reichert, Partner, Bonn

Dr. Michael Gindler LL.M., Senior Associate

Dr. Cornelius Böllhoff, Associate

 

Dentons für Tipico:

Dr. Jörg Karenfort, Vergaberecht, Partner, Berlin

Dr. Norman Hölzel, Vergaberecht, Senior Associate, Berlin

 

Wuertenberger für Tipico:

Dr. Thomas Würtenberger, Partner, Stuttgart

Dr. Hannes Kern, Partner, Stuttgart

 

Inhouse Tipico:

Claudia Wegner

Ricarda Ritterbach

Quelle: ah/LTO-Redaktion mit Material von Dentons und Redeker Sellner Dahs

Zitiervorschlag

Redeker / Dentons / Wuertenberger: . In: Legal Tribune Online, 19.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19134 (abgerufen am: 03.11.2024 )

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