Im Streit zwischen Celesio und Magnetar Capital hat der BGH die Revision zurückgewiesen. Wandelschuldverschreibungen müssen demnach bei der Berechnung des Mindestpreises bei einem öffentlichen Übernahmeangebot berücksichtigt werden.
Wolfgang Grobecker
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision der Celesio Holdings Deutschland zurückgewiesen und damit das vorinstanzliche Urteil des OLG Frankfurt a.M. zugunsten von Magnetar Capital bestätigt (Urt. v. 07.11.2017; Az. II ZR 37/16). Dies teilt die Kanzlei P+P Pöllath + Partners mit, die Magnetar in dem Verfahren mit einem Team um Dr. Wolfgang Grobecker vertreten hat.
Entzündet hatte sich der Streit bei der Übernahme des Stuttgarter Pharmahändlers Celesio durch den US-Konzern McKesson. McKesson hatte den normalen Aktionären 23,50 Euro je Aktie geboten. Einem Finanzinvestor kaufte der US-Konzern Wandelanleihen zu einem Preis - bezogen auf eine Aktie – von rund 30,95 Euro ab. Die klagenden Aktionäre sahen hier einen Verstoß gegen das WpÜG und verlangten, dass ihnen ein Differenzbetrag von 7,45 Euro je eingereichter Aktie bezahlt wird.
Vor dem OLG Frankfurt haben die Kläger recht bekommen: Das Gericht entschied, dass Wandelschuldverschreibungen berücksichtigt werden müssen, wenn der Mindestpreis im Rahmen eines öffentlichen Übernahmeangebots berechnet wird, sofern sie vom Bieter zu Übernahmezwecken wie Aktien eingesetzt und innerhalb der maßgeblichen Frist des WpÜG erworben und gewandelt werden (Urt. v. 19.01.2016; Az. 5 U 2/15).
Die Ungleichbehandlung sei nicht gerechtfertigt, da McKesson die Wandelanleihen nur gekauft habe, um sich weitere Aktien zu sichern, so das OLG damals. Da die Beklagte die Anleihen kurz nach ihrem Erwerb wandelte, folgerte das Gericht, dass sie diese nicht wegen der Verzinsung erworben hat, sondern wegen ihrer aktiengleichen Funktion im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme.
ah/LTO-Redaktion
P+P Pöllath + Partners für Magnetar Capital:
Dr. Wolfgang Grobecker, Partner, München
Philipp Opitz, Senior Associate, München
Dr. Tobias Hueck, Associate, München
Jordan & Hall für Magnetar Capital (BGH-Vertretung):
Dr. Reiner Hall
P+P Pöllath + Partners: . In: Legal Tribune Online, 10.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25479 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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