Görg / Redeker Sellner Dahs: Land Berlin obsiegt im Ver­fahren zum Glücks­spiel­recht

06.07.2016

Staatshaftungsklagen gewerblicher Spielvermittler wegen der Regelungen des GlüStV 2008 sind unzulässig. Görg hat das Land Berlin in dem entsprechenden Verfahren vertreten, Redeker einen gewerblichen Spielevermittler.

Marc Schüffner

Die Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages 2008 (GlüStV 2008) verstoßen offensichtlich nicht gegen Unionsrecht. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden (Urt. v. 30. Juni 2016, Az. OVG 1 B 2.14). Das Gericht hat sich damit erstmals zu der Frage geäußert, inwieweit die Regelungen des GlüStV 2008 Grundlage für Staatshaftungsansprüche der Anbieter und Vermittler öffentlichen Glücksspiels sein können.

Ein gewerblicher Spielvermittler wollte gerichtlich feststellen lassen, dass die ihn betreffenden Regelungen des GlüStV 2008 wegen angeblicher Europarechtswidrigkeit auf ihn nicht anwendbar waren.

Das OVG hat die Klage schon als unzulässig abgewiesen. Der Kläger habe kein Feststellungsinteresse, da von vornherein ausgeschlossen sei, dass die Bestimmungen offenkundig gegen Unionsrecht verstoßen hätten. Auch ein Verschulden des Landes Berlin sei nicht erkennbar. Staatshaftungsklagen gegen das Land seien deshalb von vornherein aussichtslos. Die übrigen Fallgruppen für die Annahme eines Feststellungsinteresses lägen ebenfalls nicht vor.

Mit der Entscheidung hat das OVG erstmals verdeutlicht, dass es etwaige Staatshaftungsklagen gewerblicher Spielvermittler wegen der Regelungen des GlüStV 2008 für chancenlos hält. Die Entscheidung dürfte auch auf andere Glücksspielanbieter und andere Bundesländer übertragbar sein, teilt Görg als beteiligte Partei mit. Sie besitze deshalb eine Signalwirkung über Berlin hinaus.

Görg hat das Land Berlin in diesem Verfahren wie auch in zahlreichen anderen glücksspielrechtlichen Verfahren erfolgreich vertreten.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Görg für des Land Berlin

Dr. Marc Schüffner, Assoziierter Partner, Berlin

 

Redeker Sellner Dahs, Berlin, für den Spielevermittler

Dr. Tobias Masing

Dr. Gero Ziegenhorn

Quelle: Görg

Zitiervorschlag

Görg / Redeker Sellner Dahs: . In: Legal Tribune Online, 06.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19879 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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