Verstoß gegen Abgas-Grenzwerte: Kein Pro­zess gegen Opel

19.10.2021

Der Automobilhersteller Opel zahlt ein Millionenbußgeld wegen überhöhter Schadstoffwerte bei einigen Modellen. Das Unternehmen vermeidet damit ein Gerichtsverfahren.

Der Autokonzern Opel hat im Diesel-Skandal ein Bußgeld in Höhe von 64,8 Millionen Euro akzeptiert. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte die Buße verhängt, weil mehrere Opel-Dieselmodelle deutlich höhere Schadstoffwerte ausgestoßen haben als beim Kraftfahrtbundesamt angegeben. Im Oktober 2018 war es im Zuge der Ermittlungen zu einer Razzia gekommen, bei der Geschäftsräume des Unternehmens in Rüsselsheim und Kaiserslautern durchsucht wurden. 

Wie eine Sprecherin gegenüber dpa bestätigte, schloss die Behörde bereits im Februar das Ermittlungsverfahren gegen Opel "wegen Verletzung von Dokumentationspflichten" bei der Genehmigung der Dieselmodelle mit einer entsprechenden Geldbuße ab. Diese sei zwischenzeitlich bezahlt, teilte die Sprecherin mit. Einen Prozess nach dem Vorbild Volkswagen wird es bei Opel daher nicht geben.

Opel hat ein reines Gewissen 

Gegen sechs verantwortliche Manager wurden die Verfahren wegen geringer Schuld bzw. gegen Zahlung von Auflagen eingestellt. Opel legt Wert auf die Feststellung, dass der Bußgeldbescheid keinen Vorwurf einer vorsätzlichen Tat oder einer Straftat enthalte, insbesondere keines Betruges. "Er enthält auch keine Feststellung einer illegalen Abschalteinrichtung", sagte ein Unternehmenssprecher. Opel sei weiterhin grundsätzlich der Überzeugung, dass alle Fahrzeuge jederzeit den gesetzlichen Vorgaben entsprochen haben. 
 
Angestoßen hatte die Ermittlungen der Verein Deutsche Umwelthilfe. 2018 verhängte das Kraftfahrtbundesamt einen verpflichtenden Rückruf von Opel-Modellen, die auf der Straße deutlich erhöhte Schadstoffmengen ausgestoßen hatten. Opel reagierte mit einer veränderten Software. 

dpa/sts/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verstoß gegen Abgas-Grenzwerte: . In: Legal Tribune Online, 19.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46400 (abgerufen am: 18.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen