Niki-Insolvenz: Juris­ti­sche Hürden für den Ver­kauf an Lauda sind aus­ge­räumt

24.01.2018

Die Gläubiger von Niki haben entschieden, dass die Airline an den Ex-Rennfahrer Niki Lauda gehen soll. Allerdings bremste ein Rechtsstreit um die Frage, wo das Insolvenzverfahren geführt wird, die Verhandlungen aus. Der ist nun beendet.

Der vorläufige Insolvenzverwalter von Niki in Deutschland, Prof. Dr. Lucas F. Flöther, hat beim Amtsgericht (AG) Berlin-Charlottenburg beantragt, ein Sekundär-Insolvenzverfahren über das Unternehmen zu eröffnen. Das Gericht folgte dem Antrag, bestimmte Flöther als Insolvenzverwalter und setzte außerdem einen Gläubigerausschuss ein. Dieser trat am Dienstagabend bereits zu seiner ersten Sitzung zusammen und billigte einstimmig den Verkauf des Niki-Geschäftsbetriebs an Laudamotion, dem Unternehmen von Niki Lauda. Zuvor hatte der Gläubigerausschuss in Österreich entschieden, dass Laudamotion den Zuschlag für Niki erhalten soll. Der Kaufvertrag kann damit jetzt endverhandelt und unterschrieben werden.

Gleichzeitig zog Niki beim Bundesgerichtshof (BGH) den Einspruch gegen die Entscheidung des Landgerichts (LG) Berlin zurück. Dieses hatte am 8. Januar 2018 entschieden, dass das Niki-Insolvenzverfahren in Österreich stattfinden müsse. Das Urteil war aber wegen der Beschwerde von Niki beim BGH nicht rechtskräftig. Kurze Zeit später eröffnete das Landesgericht Korneuburg in Österreich ein zweites Hauptinsolvenzverfahren, obwohl die Europäische Insolvenzordnung (EUInsVO) dies nach Flöthers Rechtsauffassung untersagt.

"Rechthaberei nützt keinem"

Der Insolvenzrechtler ist zwar weiterhin der Überzeugung, dass die Entscheidung des AG Charlottenburg richtig und die Entscheidung des Landesgerichts Korneuburg rechtswidrig war. "Aber Rechthaberei nutzt keinem", sagt er.

"Ein monatelanger Rechtsstreit darüber, wo das Hauptinsolvenzverfahren stattfinden soll, hätte das Ende von Niki bedeutet", glaubt Flöther. Ein Sekundärinsolvenzverfahren in Deutschland zu beantragen und die Beschwerde gegen die Entscheidung des LG Berlin zurückzuziehen, war aus seiner Sicht deshalb "die einzig richtige Entscheidung".

Ein Sekundärinsolvenzverfahren kann nach der EUInsVO in jedem Land eröffnet werden, in dem das insolvente Unternehmen außer an seinem Hauptsitz Vermögenswerte besitzt und eine Niederlassung hat.

Lauda wirbt für Neustart

Unterdessen hat Niki Lauda bei der Belegschaft von Niki für einen Neustart geworben. Auf einer Mitarbeiterveranstaltung am Flughafen Wien-Schwechat sicherte er den Beschäftigten nach deren Angaben reguläre Anstellungsverträge zu. Eine Leiharbeitskonstruktion wie zu Zeiten, als Lauda schon einmal Chef der Airline war, schloss der ehemalige Rennfahrer aus. Lauda will mit 15 Maschinen die Airline unter dem Namen Laudamotion ab Ende März auf dem Markt der Ferienflieger etablieren. 

Die Reaktion der Niki-Belegschaft auf den Auftritt von Lauda blieben zwiespältig. Niki-Betriebsratschef Stefan Tankovits sagte, "das Mindeste ist, dass der Status Quo erhalten bleibt". Einzelverträge anstatt eines Tarifvertrages lehnte er ab. Zur Stimmung unter der Niki-Mannschaft sagte er: "Skeptisch trifft es am besten." 

ah/LTO-Redaktion

mit Material von dpa

Zitiervorschlag

Niki-Insolvenz: . In: Legal Tribune Online, 24.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26657 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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