Im ersten US-Prozess um angeblich verschleierte Krebsrisiken von Bayers Unkrautvernichter Glyphosat hat der Kläger den vom Gericht reduzierten Schadensersatz akzeptiert. Bayer will dennoch Berufung einlegen.
Ursprünglich hatte eine Geschworenen-Jury dem an Lymphdrüsenkrebs erkrankten Dewayne Johnson 289 Millionen Dollar (255 Millionen Euro) zugesprochen. Die zuständige Richterin Suzanne Ramos Bolanos hatte diese Summe dann in der vergangenen Woche auf rund 79 Millionen Dollar reduziert, dem Antrag Bayers auf einen neuen Prozess aber nicht statt gegeben.
Die Reduzierung des Schadensersatzes sei zwar nicht angemessen, teilten die Anwälte von Johnson am Mittwoch (Ortszeit) mit. Allerdings akzeptiere ihr Mandant das Urteil dennoch - in der Hoffnung, noch in seiner Lebenszeit eine endgültige Lösung in dem Streit zu finden.
Bayer will in Berufung gehen
Bayer bekräftigte, gegen das Urteil vorgehen zu wollen. Der Konzern ist nach wie vor davon überzeugt, dass das Urteil im Widerspruch zu den im Prozess vorgelegten Beweisen steht, wie ein Sprecher erklärte. Daher soll beim California Court of Appeal Berufung eingelegt werden.
Wesentlicher Grund der zahlreichen Klagen gegen Monsanto, die sich seit der Fusion gegen Bayer richten, ist ein Bericht der Internationalen Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Diese hatte den Unkrautvernichter Glyphosat 2015 als "wahrscheinlich krebserregend" für Menschen eingestuft. Bayer verweist indes immer wieder auf Studien, die dem Unternehmen zufolge besagen, dass Glyphosat keine Krebsrisiken birgt.
In den USA laufen laut den letzten Angaben bereits rund 8.700 Klagen wegen möglicher Erkrankungen durch Glyphosat. Die Zahl war nach dem Urteil im August sprunghaft gestiegen. Aktuelle Zahlen werden bei der Veröffentlichung des Geschäftsberichts für das dritte Quartal am 13. November erwartet.
dpa/ah/LTO-Redaktion
Glyphosat-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 02.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31843 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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