Die Anklage gegen Markus Braun und zwei Mitangeklagte in einem Strafverfahren zum Wirecard-Komplex wird zur Hauptverhandlung zugelassen. Dem Trio wirft die Staatsanwaltschaft unter anderem gewerbsmäßigen Bandenbetrug vor.
Ein Strafprozess gegen den früheren Vorstandschef des Technologieunternehmens Wirecard sowie zwei weitere Angeklagte kann starten. Die mit Wirtschaftsstrafsachen befasste 4. Strafkammer des Landgerichts München I hat die Anklage der Staatsanwaltschaft München I unverändert zugelassen.
Aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft resultierten Vorwürfe der Markmanipulation, Untreue, des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs sowie der unrichtigen Darstellung von Jahresabschlüssen der Wirecard AG.
Braun, der seit mehr als zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzt, und die Mitangeklagten sollen Bilanzen gefälscht und Kreditgeber geschädigt haben. Der verursachte Schaden beläuft sich auf rund 3,1 Milliarden Euro.
Die Termine für die Hauptverhandlung wird das Gericht in Kürze festlegen.
sts/LTO-Redaktion
Prozess gegen ehemaligen Wirecard-Vorstandschef kann starten: . In: Legal Tribune Online, 21.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49695 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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