LG Stuttgart zu Schadensersatz im Abgasskandal: Por­sche muss Cay­enne zurück­nehmen

von Dr. Anja Hall

05.11.2018

Porsche ist soweit bekannt erstmals im Dieselskandal verurteilt worden. Der Autobauer muss einen Porsche Cayenne mit Abschalteinrichtung zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten, urteilte das LG Stuttgart.

Der Käufer eines Porsche Cayenne Diesel forderte Schadensersatz von Porsche, weil sein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen war. Das Landgericht (LG) Stuttgart gab ihm Recht: Porsche muss den Kaufpreis  abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten, Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des SUV (Urt. v. 25.10.2018, Az. 6 O 175/17).

Porsche habe eine unzulässige "Abschalteinrichtung" verbaut, mit welcher die Zulassungsbehörden über die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeuges getäuscht worden seien. Die damaligen Porsche-Vorstände hätten vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt, so das Gericht. Deshalb ergebe sich ein Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung).

Für den Käufer habe die konkrete Gefahr bestanden, dass das Kraftfahrtbundeamt die Stilllegung des Fahrzeugs anordnet, heißt es in dem Urteil, das LTO vorliegt. Es sei anzunehmen, dass der Kläger den Cayenne nicht gekauft hätte, wenn ihm das bekannt gewesen wäre.  Nach § 249 BGB hat Porsche somit den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn das Auto nicht gekauft worden wäre. Porsche muss dem Käufer daher rund 59.000 Euro und Zinsen zurückerstatten. Das entspricht dem Kaufpreis abzüglich eines Vorteilsausgleichs für den Gebrauch des Cayenne in den vergangenen Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Argumente von Porsche überzeugten das LG nicht

In dem Prozess soll der Autobauer bestritten haben, dass die Fahrzeuge überhaupt eine Abschalteinrichtung haben. Das Gericht wertete jedoch unter anderem ein Schreiben der Porsche-Vertriebsgesellschaft an den Käufer als "Zeugnis der Beklagten gegen sich selbst". Darin war dem Käufer mitgeteilt worden, dass sein Fahrzeug ein Software-Update benötige, weil in dem Auto eine Software verbaut worden sei, die die Stickoxidwerte im Fahrbetrieb im Vergleich zum Prüfstand verschlechtere.

Soweit bekannt, ist es das erste Urteil gegen Porsche im Dieselskandal. Zum einen verkauft Porsche im Vergleich zu VW und Audi relativ wenige Autos mit Dieselmotoren – lediglich in einigen Modellen wie eben dem Cayenne kommen sie überhaupt zum Einsatz. Zum anderen baut Porsche die Dieselmotoren gar nicht selbst, sondern bezieht sie von der Konzernschwester Audi. Nach LTO-Informationen versuchte sich Porsche im Prozess mit diesem Argument auch zu exkulpieren, konnte die Stuttgarter Richter allerdings damit nicht überzeugen. 

Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt

Porsche ist im Zuge des Dieselskandals im Jahr 2017 auch ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Im April dieses Jahres sind Räume des Autobauers in Baden-Württemberg und Bayern nach beweiserheblichen Unterlagen durchsucht worden, wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart damals mitteilte. Als Beschuldigte wurden ein Vorstandsmitglied von Porsche und ein "Mitglied des höheren Managements" geführt, ein dritter Beschuldigter ist inzwischen nicht mehr bei dem Autobauer beschäftigt. Gegen die drei Personen wird wegen des Verdachts des Betrugs und der strafbaren Werbung im Zusammenhang mit der Manipulation des Emissionskontrollsystems von Diesel-PKW ermittelt. Einer der Beschuldigten saß zwischenzeitlich sogar in Untersuchungshaft.

Der Autobauer hatte zunächst Widerspruch gegen die Sichtung der beschlagnahmten Dokumente eingelegt, war damit aber vor dem Amtsgericht Stuttgart gescheitert. Porsche teilte dann mit, diese Entscheidung zu akzeptieren. Man habe sich mit dem Widerspruch lediglich etwas Zeit verschaffen wollen, sich selbst einen Überblick über die besagten Unterlagen zu verschaffen. Dieses Vorgehen sei ganz normal, so ein Porsche-Sprecher.

Inzwischen hat der Autobauer das Aus für Dieselmotoren in seinen Modellen verkündet. "Von Porsche wird es künftig keinen Diesel mehr geben", sagte Porsche-Chef Oliver Blume Ende September in einem Interview mit der Bild am Sonntag.

Mit Material von dpa

Zitiervorschlag

LG Stuttgart zu Schadensersatz im Abgasskandal: . In: Legal Tribune Online, 05.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31877 (abgerufen am: 16.11.2024 )

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