Seit Montag muss sich ein ehemaliger Linklaters-Partner vor dem LG München verantworten. Ihm wird vorgeworfen, eine studentische Hilfskraft bei einer Oktoberfestfeier der Kanzlei vergewaltigt zu haben.
Großkanzlei-Partner, die sich prügeln, und der Vorwurf der Vergewaltigung - selten dürfte eine Oktoberfestfeier derart aus dem Ruder gelaufen sein. Im Jahr 2014 hatten Mitarbeiter von Linklaters, wie es in vielen Münchner Kanzleien Tradition ist, das Oktoberfest besucht. Einige Anwälte und Mitarbeiter haben anschließend auf einer After-Wiesn-Party im damaligen Szene-Treff "Cavos" weitergefeiert, darunter auch die Partner S. und E. sowie studentische Mitarbeiterinnen.
E. soll dort Champagner bestellt haben, eine Studentin aus dem Team von S. soll sich ein Glas erbeten haben, danach begab man sich gemeinsam in den Wirtsgarten. Dort soll Partner E. die Studentin vergewaltigt haben. Später gab es eine tätliche Auseinandersetzung zwischen E. und S., weil der angebliche Täter E. sich der Studentin erneut genähert habe und das Lokal, in dem die Feier stattfand, nicht verlassen wollte.
Acht Verhandlungstage, 24 Zeugen
E. steht nun seit Montag vor Gericht. Wie ein Sprecher des Landgerichts (LG) München I gegenüber LTO bestätigte, legt die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zur Last (Az. 451 Js 115945/15). Der Strafrahmen dafür beträgt zwei bis 15 Jahre Haft. Das LG München hat acht Verhandlungstage angesetzt, letzter geplanter Verhandlungstag ist am 31. Juli. Es sind 24 Zeugen geladen.
Linklaters hatte nach der fatalen After-Wiesn-Party eine interne Untersuchung eingeleitet, und sowohl E. als auch S. haben die Kanzlei kurze Zeit später verlassen. Anzeige hat Linklaters damals nicht erstattet - nach Angaben eines Sprechers aus Rücksichtnahme gegenüber der Betroffenen. Auch das angebliche Opfer hatte E. nicht angezeigt, dies hatte S. übernommen.
E. wiederum hatte S. wegen Körperverletzung angezeigt, und vor gut einem Jahr stand S. deshalb auch vor Gericht. Das Amtsgericht München hat ihn damals wegen vorsätzlicher Körperverletzung seines ehemaligen Kanzlei-Kollegen zu sieben Monaten Freiheitsstrafe, 150 Arbeitsstunden in einer sozialen Einrichtung und einer Geldauflage von monatlich 1.000 Euro für die Dauer der Bewährungszeit verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, die Geldauflage damit insgesamt 36.000 Euro (Urt. v. 12.07.2016, Az. 824 Cs 451 Js 140669/15).
ah/LTO-Redaktion
Vorwurf der Vergewaltigung nach Oktoberfest vor LG München: . In: Legal Tribune Online, 04.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23358 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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