Nicht seine Zulieferer, sondern der Automobilhersteller Daimler selbst muss die in seinen Fahrzeugen verwendete Mobilfunktechnik lizenzieren, hat das LG Mannheim entschieden. Das Unternehmen habe ohne eine Lizenz das Patent von Nokia verletzt.
Im Patentstreit um die Mobilfunktechnik im Auto hat der Netzwerkausrüster Nokia vor Gericht einen Etappensieg gegen Daimler errungen. Das Landgericht (LG) Mannheim entschied am Dienstag, dass der Stuttgarter Autobauer mit seinen Fahrzeugen ein bestimmtes Nokia-Patent verletze. Daimler müsse dies künftig unterlassen und sei zudem zu Schadensersatz verpflichtet, hieß es weiter (Urt. v. 18.08.2020, Az. 2 O 34/19).
Das Verfahren ist nicht das einzige in dem Streit, der sich um die Lizenzierung der Technik für die Verbindung des Autos mit dem Mobilfunknetz dreht. Es geht darum, wie solche sogenannten standardessentiellen Patente zu fairen Konditionen und ohne Diskriminierung allen Anbietern zur Verfügung gestellt werden. Eine andere Nokia-Klage gegen Daimler hatte das LG Mannheim abgewiesen und zwei weitere Verfahren ausgesetzt.
Nokia verwies auf sein bestehendes Lizenzsystem und darauf, dass viele Autohersteller für ihre Fahrzeuge Lizenzvereinbarungen abgeschlossen hätten. Daimler ist aber der Auffassung, dass die Zulieferer ihre Produkte jeweils selbst direkt lizenzieren können müssten, und will das auch grundsätzlich von der EU-Kommission geklärt wissen. Die Einwände des Konzerns ließen die Mannheimer Richter aber nicht gelten. Der Konzern und seine Partner seien gar nicht ernsthaft bereit gewesen, einen Lizenzvertrag zu fairen Konditionen abzuschließen, erklärten sie.
"Wir hoffen, dass Daimler nun seinen Verpflichtungen nachkommt und eine Lizenz zu fairen Bedingungen erwirbt. Es gibt mehr zu gewinnen, wenn wir zusammenarbeiten", sagte Nokia-Technologies-Chefin Jenni Lukander. Um das noch nicht rechtskräftige Urteil vorläufig vollstrecken zu lassen, müsste Nokia eine Sicherheitsleistung in Höhe von sieben Milliarden Euro hinterlegen.
Daimler kündigte umgehend an, in Berufung zu gehen. Man gehe auch nicht davon aus, dass es in Folge des Urteils zu einem Stopp von Produktion oder Verkauf der betreffenden Fahrzeuge komme, hieß es.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
LG Mannheim zu Mobilfunktechnik: . In: Legal Tribune Online, 19.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42528 (abgerufen am: 18.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag