Eon hatte nach dem Atommoratorium Schadensersatz gefordert. Der Konzern verlor. Auf der Siegerseite standen Raue mit dem Freistaat Bayern, Becker Büttner Held mit dem Land Niedersachsen und Heinemann & Partner für Deutschland.
Klaus Goecke
Kein Ersatz für Betriebseinstellungen nach dem Atommoratorium: Das Landgericht (LG) Hannover hat die Klage der Eon Kernkraft GmbH (Eon) gegen den Freistaat Bayern, das Land Niedersachsen und die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen (Urt. v. 4.7.2016, Az. 19 O 232/14).
Eon hatte rund 380 Millionen Euro Entschädigung für Ausfälle in der Stromproduktion gefordert, nachdem im März 2011 unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe in Fukushima der Betrieb von insgesamt sieben deutschen Kernkraftwerken vorübergehend ausgesetzt worden war, darunter Isar 1 und Unterweser, die von Eon betrieben werden.
Das Gericht hat in seiner Begründung darauf abgestellt, dass das Energieunternehmen damals gegen die Betriebseinstellungsverfügungen gerichtlich hätte vorgehen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der das Land Niedersachsen vertretende Rechtsanwalt Dr. Olaf Däuper, Partner bei Becker Büttner Held, bewertet das Urteil als nicht überraschend: "Eon hat das Moratorium 2011 explizit akzeptiert und wollte nun - quasi durch die Hintertür - dennoch entschädigt werden. Das ist schon nach dem Wortlaut des Gesetzes, hier § 839 Abs. 3 BGB ausgeschlossen." Däuper erwartet, dass Eon vor dem Oberlandesgericht Celle in Berufung gehen wird.
An der Seite des Freistaates Bayern stand Raue, Heinemann & Partner vertraten die Bundesrepublik Deutschland. Eon war von Gleiss Lutz vertreten, die regelmäßig für den Konzern tätig sind.
Raue für den Freistaat Bayern
Dr. Klaus Goecke, Partner, Berlin
Christian von Hammerstein, Partner, Berlin
Prof. Dr. Wolfgang Kuhla, Partner, Berlin
Anna von Bremen, Associate
Fabian Beulke, Associate
Becker Büttner Held für das Land Niedersachsen
Dr. Olaf Däuper, Partner, Berlin
Heinemann & Partner aus Essen für die Bundesrepublik Deutschland
Gleiss Lutz für Eon Kernkraft GmbH
Dr. Detlef Schmidt, Partner, Berlin
Dr. Micha Pfarr, Associate, Berlin
Dr. Marc Ruttloff, Associate, Berlin
Inhouse Eon: Dr. Mario Pohlmann, Stefanie Alexander
Raue / Becker Büttner Held / Gleiss Lutz / Heinemann & Partner: . In: Legal Tribune Online, 05.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19888 (abgerufen am: 02.11.2024 )
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