Die Deutsche Bank sieht sich erneut mit einem Rechtsstreit konfrontiert. Ein Stuttgarter Geschäftsmann verklagt das Institut und die Privatbank Hauck & Aufhäuser auf elf Milliarden Euro Schadensersatz. Er wirft ihnen Prozessbetrug vor.
Die Kanzlei Tilp hat nach Angaben vom Dienstag vor dem Landgericht (LG) Frankfurt am Main für den Stuttgarter Unternehmer Hafez Sabet eine Klage gegen die Deutsche Bank und die Privatbank Hauck & Aufhäuser als Gesamtschuldner auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von mehr als elf Milliarden Euro wegen Prozessbetruges eingereicht (Az. 2-05 O 440/18). Einen früheren Schadensersatzprozess habe die Deutsche Bank nur gewonnen, weil sie dort Prozessbetrug begangen habe, der von Hauck & Aufhäuser ermöglicht worden sei, teilte Sabets Anwalt Andreas Tilp mit.
In diesem früheren Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hatte der Geschäftsmann schon einmal vergeblich versucht, von der Deutschen Bank Schadensersatz in Milliardenhöhe zu erstreiten. Sabet hatte damals 5,9 Milliarden Euro gefordert. Er wollte behauptete Schäden aus und im Zusammenhang mit dem im Jahr 2004 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma M. Sabet & Sons für sich und die Insolvenzmasse ersetzt haben. Die Firma war nach Angaben von Tilp damals der weltweit größte Händler für Orientteppiche und unterhielt außerdem ein Motorenentwicklungsinstitut.
Zu Unrecht in die Insolvenz gerutscht?
Die Deutsche Bank war seinerzeit die finanzierende Bank des Unternehmens und Sabet hatte Grundstücke in Stuttgart als Sicherheiten für Finanzierungen begeben. In dem Prozess sei es maßgeblich um die Frage gegangen, ob die Deutsche Bank gegenüber der Firma Sabet übersichert gewesen sei und dadurch rechtswidrig die Insolvenz verursacht habe, so Tilp weiter.
Eine zentrale Rolle habe dabei der Wert von zwei Grundstücken am Stuttgarter Pragsattel gespielt. Die Grundstücke hätten im Jahr 2001 an die TD Trump Deutschland AG verkauft werden sollen – dort sei ein "Trump-Tower" geplant gewesen. Der Verkauf sei daran gescheitert, dass die Deutsche Bank die Freigabe einer zu ihren Gunsten eingetragenen Grundschuld verweigert habe.
Die beiden Grundstücke wurden letztlich erst im Jahr 2013, während des Stuttgarter Prozesses, für 6,7 Millionen Euro aus der Insolvenzmasse verkauft. Tilp meint, sie seien unter Wert "verschleudert" worden. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart belegte dieser Verkaufspreis dagegen einen niedrigen Sicherheitenwert der Grundstücke, das Gericht verneinte daher eine Übersicherung der Deutschen Bank (Az. 9 U 157/13). Nur rund fünf Wochen nach dem endgültigen Eigentumserwerb seien die Grundstücke Tilp zufolge aber weiterverkauft worden - zu einem Kaufpreis von 16 Millionen Euro.
Unterlagen sollen Prozessbetrug belegen
Im vergangenen Jahr will Sabet Unterlagen erhalten haben, die den nun erhobenen Vorwurf des Prozessbetruges belegten, teilt Tilp weiter mit. Hauck & Aufhäuser habe sich demnach mit der Erwerberin der beiden Grundstücke über eine Treuhandkonstruktion nutznießerisch verbunden und auch die Grundstücksankaufsfinanzierung sichergestellt.
Sabet habe deshalb auch Strafanzeige unter anderem gegen Verantwortliche der Deutschen Bank und von Hauck & Aufhäuser erstattet (Az. 145 Js 50442 /18), so Tilp weiter. Er wirft den Banken nach Angaben seines Anwalts vor, dass sie das Grundstücksgeschäft im Jahr 2013 manipuliert und "mittels vorsätzlich sittenwidriger Handlungen gemeinsame Sache zu seinen Lasten gemacht" hätten. "Nach unserer Rechtsüberzeugung hat die Deutsche Bank den damaligen Stuttgarter Prozess nur gewonnen, weil sie dort Prozessbetrug begangen hat, ermöglicht durch Hauck & Aufhäuser", sagt Tilp.
Die Deutsche Bank weist dies zurück: "Die Vorwürfe sind völlig substanzlos und die ins Spiel gebrachte Schadensersatzsumme absurd", teilte ein Sprecher der Bank mit. "Der Kläger ist vor Gericht in allen Instanzen - einschließlich beim Bundesgerichtshof - gescheitert. Diese Entscheidung ist seit 2015 rechtskräftig." Der Deutsche-Bank-Sprecher betonte: "Wir werden uns auch dieses Mal mit allen Mitteln juristisch zur Wehr setzen. Hier handelt es sich um ein weiteres Beispiel, wie der Name unseres Hauses instrumentalisiert und mit unlauteren Methoden beschädigt werden soll." Hauck & Aufhäuser wollte sich nicht zu dem Sachverhalt äußern.
ah/LTO-Redaktion
mit Material von dpa
Vorwurf des Prozessbetrugs: . In: Legal Tribune Online, 22.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33365 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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