Das LG Essen hat das Verfahren gegen den früheren Topmanager Thomas Middelhoff wegen Anstiftung zur Untreue vorläufig eingestellt. Auch die Verfahren gegen sechs ehemalige Arcandor-Aufsichtsräte wegen Untreue sollen eingestellt werden.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem ehemaligen Arcandor-Chef Thomas Middelhoff vorgeworfen, die Aufsichtsräte des Unternehmens zur Untreue angestiftet zu haben, als es um seine Abfindung ging. Der Manager hatten noch wenige Monate vor der Insolvenz des Konzerns eine Erfolgsprämie von 2,3 Millionen Euro erhalten. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte er keinen Anspruch auf das Geld.
Angeklagt sind auch sechs ehemalige Aufsichtsräte des Konzerns, ihnen wird Untreue vorgeworfen. Diese Verfahren sollen nach Informationen des Landgericht (LG) Essen ebenfalls eingestellt werden.
Der Grund für die Einstellung des Verfahrens gegen Thomas Middelhoff sei, dass die zu erwartende Strafe angesichts der gegen ihn bereits verhängten dreijährigen Haftstrafe "nicht beträchtlich ins Gewicht falle", sagte der Vorsitzende Richter Edgar Loch am Mittwoch.
Eigene Auslagen trägt Middelhoff selbst
Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Die notwendigen eigenen Auslagen muss Middelhoff dagegen selbst zahlen. Denn der Tatverdacht sei nach der bisherigen Beweisaufnahme nicht so weit entkräftet, dass es angemessen sei, auch diese Kosten der Staatskasse aufzubürden, sagte der Richter.
Middelhoffs Verteidigerin Anne Wehnert von der Strafrechtskanzlei tdwe begrüßte die Verfahrenseinstellung nach § 154 Strafprozessordnung (StPO), da ihrem Mandanten damit ein langwieriges Verfahren erspart bleibe. Sie betonte jedoch gleichzeitig, dass sie "absolut sicher" sei, dass am Ende einer vollständigen Beweisaufnahme ein Freispruch gestanden hätte.
Am kommenden Montag verhandelt die Kammer gegen Hellmut P. und Wilfried R. Das Verfahren gegen sie soll wegen geringer Schuld (§ 153 StPO) eingestellt werden. Im Verfahren gegen die Angeklagten Friedrich Carl Janssen, Leo Herl, Michael S. und Dr. Johann R wird am 7. Juli wieder verhandelt. Das Verfahren gegen sie soll nach Informationen des LG Essen gemäß § 153a StPO gegen Zahlung von Geldauflagen eingestellt werden.
ah/LTO-Redaktion mit Material von dpa
Arcandor-Insolvenz: . In: Legal Tribune Online, 22.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23251 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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