Für den 30. August war das Urteil im Verfahren um die Markenrechte an dem Erfrischungsgetränk Spezi angekündigt. Aus dienstlichen Gründen wurde die Verkündung nun auf einen neuen Termin verlegt.
Eine Mischung aus Cola und Orangenlimonade beschäftigt die 33. Zivilkammer des Landgerichts (LG) München I seit Juni dieses Jahres (Az. 33 O 10784/21). Die in München beheimatete Brauerei Paulaner will gerichtlich festgestellt wissen, dass sie die Etiketten ihrer Variante des Mixgetränks auch in Zukunft mit der Aufschrift Spezi bedrucken darf, ohne dafür Lizenzgebühren an den Wettbewerber Riegele, der die Rechte an der Marke Spezi hält, entrichten zu müssen.
Paulaner beruft sich auf eine mit Riegele im Jahr 1974 getroffene Vereinbarung, die Paulaner das Recht zur Herstellung und Vertrieb einer eigenen Spezi-Version einräumt. Geeinigt hatte man sich seinerzeit auf die aus heutiger Sicht eher bescheiden anmutende Gegenleistung von 10.000 DM. Riegele strebt den Abschluss eines neuen Vertrages mit einer Laufzeit von zehn Jahren und einer jährlichen Lizenzgebühr von bis zu fünf Millionen Euro an.
Eine seitens des Gerichts angeregte Verständigung ist den Parteien bislang nicht gelungen. Auch die Verlegung des Termins für die Urteilsverkündung ist nicht auf erneute Vergleichsverhandlungen zwischen den Verfahrensbeteiligten zurückzuführen. Vielmehr sind es dienstliche Gründe im Einflussbereich des Gerichts, wie Dr. Anne-Kristin Fricke, Vorsitzende Richterin und Pressesprecherin am Landgericht München I gegenüber LTO bestätigte.
Als neuer Verkündungstermin wurde der 11. Oktober 2022 festgelegt.
LG München I verlegt Verkündungstermin: . In: Legal Tribune Online, 31.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49491 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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