Die Privatbank M.M. Warburg hat gegen das Urteil des LG Bonn im bundesweit ersten Cum-Ex-Strafprozess Revision eingelegt. Damit landet der Fall beim Bundesgerichtshof.
Die Warburg-Bank war als sogenannte Einziehungsbeteiligte vom Landgericht (LG) Bonn am Mittwoch zur Zahlung von 176 Millionen Euro aufgefordert worden (Urt. v. 18.03.2020; Az. 62 KLs 1/19). Ein Sprecher des Bankhauses bestätigte gegenüber dpa, dass Warburg Revision gegen das Urteil eingelegt hat. Die Bank hatte in einer Mitteilung vom Mittwoch kritisiert, dass die erforderliche Aufklärung unter Einbeziehung aller an den Transaktionen beteiligten Unternehmen und Personen nicht erfolgt sei. Unter anderem sei die Rolle der inländischen Depotbanken nicht berücksichtigt worden, weshalb die Chance zu einer vollständigen Aufklärung der "Cum-Ex-Maschine" vertan worden sei.
Die beiden im Bonner Prozess angeklagten britischen Aktienhändler wurden zu relativ milden Bewährungsstrafen verurteilt, da sie umfassend zur Aufklärung der Cum-Ex-Geschäfte beigetragen hatten. Einer der beiden muss zusätzlich 14 Millionen Euro Steuerschulden zurückzahlen. Das Urteil definierte Cum-Ex-Geschäfte erstmals gerichtlich als Straftat.
Bei Cum-Ex-Deals handelten Aktienhändler rund um den Dividendenstichtag Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin und her. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem deutschen Staat entstand dadurch ein Milliardenschaden.
dpa/ah-LTO-Redaktion
Warburg-Bank legt Revision ein: . In: Legal Tribune Online, 23.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41009 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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