Plädoyers im Bonner Cum-Ex-Prozess: Staats­an­walt­schaft for­dert Bewäh­rungs­strafen

18.03.2020

Im Strafprozess um die Cum-Ex-Deals am LG Bonn fordert die Staatsanwaltschaft milde Strafen für die Angeklagten. Die Verteidigung appelliert an das Gericht, deren Kooperation zu berücksichtigen. Das Urteil könnte noch am Mittwoch fallen.

Ihr Mandant habe "seine Lektion gelernt", sagte die Verteidigerin des einen Angeklagten, ein britischer Aktienhändler, am Mittwoch vor dem Landgericht (LG) Bonn. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft für diesen eine Freiheitsstrafe auf Bewährung von einem Jahr und zehn Monaten gefordert. "Er bedauert sein Verhalten und hat glaubhaft gemacht, dass er mit dem Wissen von heute nicht mehr Teil der Cum-Ex-Industrie werden würde."

Neben ihm steht ein weiterer Brite vor Gericht, dem die zuständige Staatsanwältin Beihilfe zur Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall zur Last legt und für den sie lediglich zehn Monate auf Bewährung gefordert hat.

Sein Verteidiger pochte ebenfalls darauf, die umfassenden Aussagen seines Mandanten zur Aufklärung der Cum-Ex-Maschinerie strafmildernd anzuerkennen. Er habe ohnehin bereits massive psychische und wirtschaftliche Belastungen zu tragen. "Er wird in die Geschichte eingehen als einer der Gesichter von Cum-Ex", sagte der Anwalt. So sei es fast unmöglich, beruflich wieder Fuß zu fassen oder nur ein Girokonto zu eröffnen.

Angeklagte sind nur zwei von Hunderten

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor die relativ milden Strafanträge damit begründet, dass die Angeklagten nur zwei von Hunderten seien, die mittels der Cum-Ex-Deals den massiven Steuerschaden verursacht hätten. Außerdem wirkten sich die umfassenden Aussagen der Angeklagten mildernd auf das Strafmaß aus.

Die Angeklagten sollen durch ihre Tätigkeiten einen Steuerschaden von 447,5 Millionen Euro mitverursacht haben. Zudem ist die Privatbank M.M. Warburg, die wie mehrere andere Banken bei den Geschäften mitmachte, als Einziehungsbeteiligte in das Verfahren eingebunden und muss damit rechnen, zur Kasse gebeten zu werden.

Urteil noch am Mittwoch?

Ein Urteil in diesem ersten Strafprozess zu Cum-Ex könnte noch am Mittwoch fallen, denn das LG Bonn hat den Prozess wegen der Corona-Krise abgekürzt. Anders als bisher geplant werde man auf die sogenannte Einziehungsbeteiligung von vier von fünf im Prozess vertretenen Banken verzichten, teilte das Gericht am Montag mit. Ausgenommen davon ist lediglich die M.M. Warburg.

Bei Cum-Ex-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand ein Milliardenschaden.

dpa/ah/LTO-Redaktion

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Plädoyers im Bonner Cum-Ex-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 18.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40913 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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