Wählen Sie den richtigen Zeitpunkt
Stellen Sie sich darauf ein, dass die Kündigung emotional belastend sein kann - vielleicht kommen Ihnen sogar Tränen. Terminieren Sie das Gespräch deswegen besser am Ende eines Arbeitstages, denn dann können Sie nach Hause gehen und müssen nicht noch stundenlang mit einem verweinten Gesicht am Schreibtisch sitzen. Ein idealer Zeitpunkt könnte also der Freitag, um 17 Uhr sein.
Sollte Sie die Kündigung dagegen emotional gar nicht belasten, da Sie sich schon lange damit beschäftigt haben und ein neuer interessanter Job lockt, ist ein Gespräch auch im Laufe des Tages durchaus sinnvoll. Das Kündigungsgespräch sollten Sie in jedem Fall unter vier Augen führen. Vereinbaren Sie vorab einen Termin mit dem Sekretariat der zuständigen Person.
Bereiten Sie das Gespräch vor
Auch wenn eine Kündigung emotional ist, sollten Sie versuchen, rational zu bleiben und das Bestmögliche für sich rauszuschlagen. Wer etwa vorhat, zum Jahresende zu kündigen, sollte vorher noch einmal in den Arbeitsvertrag schauen. Es kann klüger sein, erst zum Januar oder Februar die Kanzlei zu verlassen, um nicht Gefahr zu laufen, einen Bonus oder Provisionszahlungen zu verlieren.
Besprechen Sie die Trennungsmodalitäten: Wann genau gehen Sie? Wie lange werden Ihr Gehalt oder andere Zahlungen noch überwiesen? Wer hat die Expertise, Ihre Arbeit zu übernehmen oder was müsste unternommen werden, um die Arbeit übergeben zu können? Wer schreibt das Arbeitszeugnis? Vielleicht waren Sie sehr lange in der Kanzlei tätig? Dann kann es auch sinnvoll sein, nach einem sogenannten Outplacementberater oder Coach zu fragen, der mit Ihnen gemeinsam den nächsten Schritt erarbeitet.
Nehmen Sie Abstand
Gehen Sie stark und selbstbewusst aus der Kanzlei und fühlen Sie sich nicht als Versager. Das ist besonders wichtig, wenn Ihnen eine Bewerbungsphase bevorsteht, in der Sie viele Gespräche führen werden und es womöglich zu Rückschlägen kommt. Gewinnen Sie Zuversicht und nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre Prioritäten nochmals neu zu prüfen. Damit stellen Sie sicher, dass Sie beim nächsten Job nicht noch einmal in die gleiche Falle tappen.
Nehmen Sie innerlich Abstand: Es ist/war nur ein Job. Und es ist in Ordnung, wenn der nicht zu Ihnen gepasst hat.
Carmen Schön, Kündigung und Neuanfang: . In: Legal Tribune Online, 03.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21042 (abgerufen am: 08.11.2024 )
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