Das LG Düsseldorf hat in erster Instanz eine Patentverletzungsklage von Smartphone Technologies gegen den Smartphone-Hersteller ZTE abgewiesen. Es ging um eine Technologie, die es Nutzern von Android-Geräten ermöglicht, direkt durch Klicken auf Links im Internet-Browser des Smartphones zu telefonieren. ZTE wurde in dem Rechtsstreit von den Kanzleien Klaka und Gulde & Partner vertreten.
Olaf Giebe
In einem parallelen Streit waren aus dem selben Patent auch Apple, HTC und Huawei verklagt, wobei sich Apple und HTC in einem frühen Stadium des Prozesses mit Smartphone Technologies einigten. Smartphone Technologies ist Lizenznehmerin des Patents, Inhaberin ist die Access Co. Ltd. mit Sitz in Tokyo, die Software für Netzwerkgeräte wie Mobiltelefone entwickelt.
Das Urteil des Landgericht (LG) Düsseldorf (Az. 4a O 196/12) ist noch nicht rechtskräftig.
Der chinesische Smartphone-Hersteller ZTE wurde in dem Patentverletzungsverfahren von einem Patentrechts-Team von Klaka vertreten; die Kanzlei arbeitete dabei eng mit den Patentanwälten von Gulde & Partner in Berlin zusammen.
Klaka für ZTE
Olaf Giebe, Patentrecht/Prozessführung, Partner, Düsseldorf
Dr. Constantin Kurtz, Patentrecht/Prozessführung, Partner, Düsseldorf
Dr. Wolfgang Götz, Patentrecht/Prozessführung, Partner, München
Gulde & Partner für ZTE
Dipl.-Ing. Jürgen D. Hengelhaupt, Patentanwalt, Partner, Berlin
Dr. Dipl.-Biol. Jens Glienke, Patentanwalt, Partner, Berlin
Klaka / Gulde & Partner: . In: Legal Tribune Online, 19.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12017 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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