Das neue Pachtmodell zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und der städtischen Stadiongesellschaft sowie der Rückkauf des Nachwuchsleistungszentrums haben den Segen der Europäischen Kommission erhalten. Nach Ansicht der Kommission ist dieses sogenannte Zukunftsmodell mit dem Beihilferecht vereinbar. Kapellmann & Partner hat den Fußballverein im Beihilfeverfahren vertreten.
Robin van der Hout
Kaiserslautern, die Kommune mit der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland, hatte im Jahr 2003 zur Rettung des Traditionsklubs vor der Insolvenz dessen Liegenschaften übernommen. In der Vergangenheit war dieses Vorgehen sowohl vom rheinland-pfälzischen Steuerzahlerbund als auch von Lokalpolitikern kritisiert worden - unter anderem weil der FCK mehrmals die Mietzahlungen für die Arena auf dem Betzenberg nicht leisten konnte, und die Zahlungen dann gestundet, in Besserungsscheine umgewandelt oder auf undurchsichtige Weise mit der Stadt als Eigentümer des Stadions verrechnet wurden.
Die Kommission sieht in dem neuen flexiblen Pachtvertrag zwischen dem FCK und der städtischen Stadiongesellschaft sowie dem Rückkauf des Nachwuchsleistungszentrums durch den Fußballverein nun allerdings keinen Verstoß gegen das Beihilferecht. Er kann daher wie geplant zum 1. Juli 2014 in Kraft gesetzt werden.
Der Vertrag beinhaltet, dass die jährliche Miete für das Fritz-Walter-Stadion für die zweite Liga von bisher 3,2 Millionen (Fixpacht) auf 2,4 Millionen Euro (Mindestpacht) reduziert wird. Im Falle des Aufstiegs in die erste Bundesliga würde die Summe auf 3,6 Millionen Euro steigen.
Außerdem hat die Kommission festgestellt, dass der avisierte Kaufpreis von rund 2,6 Millionen Euro für das Nachwuchsleistungszentrums mindestens dem festgestellten Verkehrswert entspricht. Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat die Stadt Kaiserslautern seinerzeit aber sechs Millionen Euro bezahlt.
Der 1. FC Kaiserlautern wurde durch den Brüsseler Kapellmann-Anwalt Prof. Dr. Robin van der Hout vertreten. Van der Hout berät regelmäßig sowohl Vereine als auch Stadionbetreiber im Beihilferecht.
Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Prof. Dr. Robin van der Hout, Beihilferecht, Brüssel
Kapellmann und Partner: . In: Legal Tribune Online, 06.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13721 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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