Das OLG Düsseldorf hat die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) als Nachfolgerin der WestLB AG in sechs Fällen wegen Falschberatung im Zusammenhang mit Swap-Geschäften verurteilt und damit die entsprechenden Entscheidungen des LG Düsseldorf aus dem März 2013 bestätigt. Kapellmann und Partner hat die sechs klagenden Kommunen vertreten.
Thomas Jelitte
Die Kommunen Freudenberg, Lippstadt, Lünen, Soest, Wilnsdorf und Steinfurt verlangten Erstattung bereits geleisteter Zahlungen und/oder Freistellung von anstehenden Zahlungen aus derartigen Swap-Geschäften in zum Teil zweistelligen Millionenbereich.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf unter dem Vorsitzenden Richter Borzutzki-Pasing gab den Klagen statt, weil nicht - wie vom Bundesgerichtshof im Mai 2011 gefordert - über den bei Abschluss dieser Geschäfte bestehenden Interessenkonflikt aufgeklärt worden sei (Az. I 14 U 9113-9613). Der Interessenkonflikt liege in dem Umstand, dass derartige Geschäfte so zu Lasten der Kunden konstruiert werden, dass sie bereits bei Beginn über einen negativen Marktwert verfügen.
Kapellmann war für die nun erfolgreichen Kommunen tätig, die Kanzlei vertritt insgesamt rund 20 Kommunen in Nordrhein-Westfalen in Swap-Klagen.
Kapellmann und Partner für die Kommunen Freudenberg, Lippstadt, Lünen, Soest, Wilnsdorf und Steinfurt
Dr. Thomas Jelitte, Bankrecht, Düsseldorf
Dr. Michael Bosse, Bankrecht, Düsseldorf
Kapellmann und Partner: . In: Legal Tribune Online, 27.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12369 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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