Leserfrage: Gibt es K.O.-Kriterien bei der Bewerbung in Großkanzleien? Etwa ein zu hohes Alter? Und was ist mit Tätowierungen oder Piercings?
Schön: Das immer noch entscheidende Kriterium ist die Note und ein entsprechend akzeptables Auftreten gegenüber den Kollegen und Mandanten sowie die erforderliche Arbeitsmoral.
Da nur die wenigsten Bewerber Partner werden (möchten), ist das Alter per se erst einmal kein K.O.-Kriterium. Piercings oder Tätowierungen sind generell in den meisten Kanzleien nicht verboten, es sei denn, der Mandant könnte sich von dem Anblick gestört fühlen. Insofern ist die Frage, wie auffällig diese gestaltet sind.
Die Autorin, Dozentin und Management-Trainerin Carmen Schön berät Wirtschaftskanzleien und Unternehmen zu vielfältigen Themen wie der Rekrutierung von Mitarbeitern, beim Aufbau einer Abteilung bzw. einer Anwaltsmarke, bei der Vorbereitung von Pitches und bei der Führung von Teams und Mitarbeitern. Sie hat auch das Buch "Traumjob: Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei" verfasst, das 2012 in einer Neuauflage in der Stark Verlagsgesellschaft erschienen ist.
Noch Fragen? In der nächsten Folge erklärt Carmen Schön, wie man Partner in der Großkanzlei wird – und wie nicht. Senden Sie uns Ihre Fragen gern an redaktion@lto.de, als Nachricht auf unsere Facebook-Seite oder per twitter
4 Leserfragen an den Karriere-Coach: . In: Legal Tribune Online, 29.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13631 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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