Während immer mehr Law Firms ihren Associates anbieten, die Stundenzahl zu reduzieren, führt DLA Piper eine Vergütungsstruktur ein, die den belohnt, der am meisten arbeitet. Stefan Engels findet das weniger paradox, als es den Anschein hat.
LTO: DLA Piper hat zum Februar eine neue Vergütungsstruktur für die Associate-Gehälter eingeführt. Wie kam es dazu, Herr Professor Engels?
Prof. Dr. Stefan Engels: Wir haben zum einen auf unsere Mitarbeiter reagiert, die sich über eine Intransparenz bei der Bezahlung beklagten. Zum anderen wollten wir für den Markt ein attraktives Gesamtpaket schnüren. Wir haben deshalb einerseits das Grundgehalt angehoben. Andererseits haben wir einheitliche Erhöhungen pro Berufsjahr eingeführt. Neu ist, dass diese Gehaltsstruktur für alle gleich ist, egal ob es sich um ein Eigengewächs handelt oder um einen Anwalt, der von einer Kanzlei zu uns gewechselt ist, die zu den Spitzenbezahlern gehört.
LTO: Neben dem Grundgehalt gibt es neuerdings auch den "Zielbonus", eine variable Komponente, gestaffelt nach der Zahl der Billable Hours: Wer 1.750 Stunden auf Mandaten arbeitet, bekommt einen Bonus von 10.000 Euro, bei 2.150 Billables sind es 30.000 Euro. Setzen Sie damit nicht die falschen Anreize, indem Sie Anwälte belohnen, die sich womöglich überarbeiten?
Engels: Im Gegenteil. Wir wollen nicht, dass jetzt jeder so viel wie möglich arbeitet. Wissen Sie, in den ganzen Diskussionen um die Spitzengehälter wird selten offen über die Zahl der Stunden gesprochen, die erwartet werden. Wir machen es hier aber einmal transparent. Unsere Grunderwartung variiert in Deutschland aktuell von Praxisgruppe zu Praxisgruppe zwischen 1.450 und 1.600 Stunden.
"Kein Geheimnis, dass viele Kanzleien mehr als 2.000 Billables erwarten"
Wenn ein Mitarbeiter innerhalb dieser Grunderwartung arbeitet, dann erhält er am Anfang 90.000 bis 105.000 Euro. Aber wer mehr arbeitet, der soll auch mehr verdienen. Das Gehalt kann dann durch den verbindlichen Zielbonus auch bei DLA so hoch sein wie in den Kanzleien, die zu den Top-Bezahlern im deutschen Markt mit entsprechenden Stundenvorgaben gehören. Im Übrigen ist es doch eigentlich kein Geheimnis, dass es zahlreiche Kanzleien gibt, in denen schon die Grunderwartung bei deutlich mehr als 2.000 Billable Hours liegt. Im Vergleich dazu sind unsere Erwartungen mehr als moderat.
Und noch etwas: Neben dem verbindlichen Zielbonus sehen wir einen freiwilligen Erfolgsbonus vor, der unabhängig vom bloßen Arbeitsumfang weitere Leistungen für die Kanzlei honoriert, zum Beispiel die Generierung von Geschäft oder die Entwicklung eines neuen Bereichs. Damit haben wir ein sehr differenziertes Entlohnungsmodell geschaffen.
Anja Hall, Associate-Vergütung: . In: Legal Tribune Online, 10.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22874 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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