Die juristische Aufarbeitung des Infinus-Finanzskandals findet vor dem BGH eine Fortsetzung. Der 5. Strafsenat verhandelt über die Revisionen von sechs verurteilten Managern des Unternehmens. Sie wollen Freisprüche erreichen.
Das Landgericht (LG) Dresden hatte gegen die Führungscrew des Finanzdienstleisters Infinus 2018 Freiheitsstrafen zwischen viereinhalb und acht Jahren verhängt (Urt. v. 09.07.2018; Az. 5 KLs 100 Js 7387/12). Sie sollen ein Schneeballsystem betrieben und Tausende Anleger geprellt haben. Fünf der Männer wurden wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs sowie Kapitalanlagebetrugs schuldig gesprochen. In einem weiteren Fall ging es um Beihilfe. Die Verurteilten legten Revision ein (Az. 5 StR 443/19).
Ein Hinweis der Bundesbank und der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hatte die Ermittlungen Mitte 2012 ins Rollen gebracht. Das LG Dresden war überzeugt, dass insgesamt rund 22.000 Geschädigte in Schuldverschreibungen und andere Finanzprodukte im Gesamtwert von nahezu 542 Millionen Euro investierten und bis zur Einstellung des Infinus-Geschäftsbetriebs nur ein Teil dieser Summe zurückgezahlt wurde.
Die Anwälte der Ex-Manager brachten in der mündlichen Verhandlung eine ganze Reihe von Gründen vor, warum das Urteil aus ihrer Sicht keinen Bestand haben dürfe. Unter anderem seien damals nicht genug Zeugen gehört worden, und die Verteidiger hätten keinen Zugang zu allen bei Durchsuchungen sichergestellten Daten gehabt. Eine ordnungsgemäße Verteidigung sei so nicht möglich gewesen.
Die Anwälte beantragten, das Urteil aufzuheben und den Fall erneut verhandeln zu lassen - entweder an einer anderen Strafkammer in Dresden oder am LG Leipzig. Der Bundesgerichtshof will am 29. Oktober eine Entscheidung verkünden.
dpa/sts/LTO-Redaktion
Prozess um Schneeballsystem: . In: Legal Tribune Online, 11.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46298 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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