Die Verwicklung von Freshfields in den Cum-Ex-Skandal wird zum Thema bei der Hauptversammlung von Infineon. Ein Aktionär des Unternehmens fordert, zwei Vorständen die Entlastung zu verweigern, weil sie Freshfields mandatierten.
Haben Vorstandschef Dr. Reinhard Ploss und Vorstand Dr. Sven Schneider gegen den Code of Conduct und den Code of Ethics des Technologiekonzerns Infineon verstoßen, weil sie im vergangenen Jahr für eine milliardenschwere Übernahme Frehsfields Bruckhaus Deringer beauftragten?
So sieht es zumindest Infineon-Aktionär Jakob Ziemes. Er hat im Vorfeld der Hauptversammlung unter anderem beantragt, Ploss und Schneider für das Geschäftsjahr 2019 nicht zu entlasten. Vorstandschef Ploss ist auch für den Bereich Legal verantwortlich, in Schneiders Zuständigkeit fällt die Compliance.
Ziemes begründet seinen Antrag damit, dass sich der Vorstand und insbesondere Ploss als Verantwortlicher über die Business Conduct Guidelines des Unternehmens "in unangemessener Weise" hinweggesetzt habe, indem er Freshfields als Rechtsberater für die Übernahme der Cypress Semiconductor engagiert hat - die größte Übernahme in der Unternehmensgeschichte. Schneider habe der Mandatierung auch nicht widersprochen. In den Richtlinien von Infineon heiße es aber, dass man keine Geschäftsbeziehungen mit einem Partner eingehe, der "offensichtlich nationale Gesetze" verletze.
Nach Auffassung von Ziemes hätte der Vorstand zum Zeitpunkt der Mandatierungen wissen müssen, dass in Sachen Cum-Ex gegen Freshfields ermittelt wird. Er hätte daher "unbelastete Geschäftspartner auswählen können und müssen, wenn er die Unternehmensregeln eingehalten hätte", schreibt Ziemes in seinen Anträgen zur Hauptversammlung. Eine Nicht-Entlastung hätte keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen, wäre aber als eine Art Misstrauensvotum der Anteilseigner gegenüber den Verantwortlichen zu werten.
Freshfields auf die "Nie-wieder-Liste"?
Der Aktionär will klären lassen, warum ausgerechnet Freshfields mandatiert wurde und wie hoch die Honorare waren, die Infineon der Kanzlei im Jahr 2019 bezahlt hat. Ziemes findet für seine Kritik an der Beauftragung drastische Worte: "Wie viele Milliarden Euro Schaden muss Freshfields noch im deutschen Staat anrichten, und wer muss sich sonst noch gegen Freshfields positionieren, damit Freshfields auf die Liste der 'Nicht mandatierbaren Kanzleien' auch bei Infineon kommt?", schreibt er.
Weiter kritisiert der Aktionär, dass der Vorstand sich bislang nicht eindeutig von der Kanzlei und ihrer Beratungspraxis distanziert habe. Die Hauptversammlung solle deshalb verlangen, dass "eine ganz klare Absage an weitere Mandate für Freshfields öffentlich bekundet wird".
Infineon: Kein Grund, Freshfields nicht zu mandatieren
Die Stellungnahme von Infineon zu diesen Vorwürfen bleibt vage. Für die Auswahl der Kanzleien sei neben fachlicher Kompetenz, Erfahrung und Effizienz der beratenden Anwälte auch die Integrität der für die Gesellschaft tätigen Anwälte entscheidend, schreibt das Unternehmen. Nach den Maßstäben der Business Conduct Guidelines habe es keine Veranlassung gegeben, von einer Mandatierung der Kanzlei abzusehen.
Freshfields habe bestätigt, dass beim Landgericht Frankfurt am Main die Zulassung einer Anklage gegen einen früheren Partner der Kanzlei beantragt wurde und dass Ermittlungsverfahren gegen einen weiteren Partner sowie zwei ehemalige Partner anhängig seien. Ob sich die betroffenen Anwälte eines etwaigen strafbaren individuellen Fehlverhaltens schuldig gemacht haben, sei Sache der Gerichte, so Infineon. Entsprechende Entscheidungen lägen bislang aber nicht vor. Zudem habe Freshfields bestätigt, dass keiner der Anwälte, mit denen Infineon derzeit zusammenarbeite, an den Verfahren beteiligt oder anderweitig in den Cum‐Ex‐Komplex involviert sei.
Die eindeutige Distanzierung, die Aktionär Ziemes vom Infineon-Vorstand erwartet, hat er zumindest in dieser Stellungnahme nicht erhalten. Wie stark das Thema Freshfields und Cum-Ex die Hauptversammlung des Unternehmens beschäftigen wird, muss sich zeigen: Sie findet am 20. Februar statt.
Wegen Cum-Ex-Ermittlungen: . In: Legal Tribune Online, 13.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40275 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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