Hogan Lovells / Hengeler Mueller: Bundeskartellamt erfolgreich gegen GN Store Nord

27.03.2014

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundeskartellamt, muss dem Hörgerätehersteller GN Store keinen Schadensersatz bezahlen. Dies urteilte jetzt das OLG Düsseldorf. Damit findet ein langer Rechtstreit sein vorläufiges Ende, der Anwälte von Hogan Lovells und Hengeler Mueller über drei Jahre beschäftigt hatte.

Marc Schweda

Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat mit seinem Berufungsurteil vom Donnerstag (Az.: VI - U (Kart) 43/13) die erstinstanzliche Entscheidung (Az.: 5 O 86/12) des Landgericht (LG) Köln bestätigt, wonach GN Store Nord gegen die Bundesrepublik Deutschland kein Schadenersatz in Höhe von 1,1 Milliarden Euro zusteht.

GN Store Nord forderte diesen Betrag aufgrund eines vermeintlichen Amtshaftungsanspruchs, nachdem das Bundeskartellamt im Jahre 2007 mittels einer Untersagungsverfügung den Zusammenschluss der Hörgerätesparte von GN Store Nord mit der Phonak Holding AG untersagt hatte. Der Bundesgerichtshof (BGH) bewertete diese Entscheidung später als rechtswidrig. 

Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes ausweislich des Beschlusses des BGH aus dem Jahre 2010 zwar rechtswidrig gewesen sei. Dies allein führe jedoch nicht zu dem von der GN Store Nord begehrten Amtshaftungsanspruch. Dieser würde vielmehr voraussetzen, dass das Bundeskartellamt im Rahmen seiner Entscheidungsfindung schuldhaft, also ohne die zu erwartende Sorgfalt, gehandelt hätte. Dies sei jedoch nicht feststellbar.

Zwar hat das OLG Düsseldorf die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen, gleichwohl ist das Urteil aber noch nicht rechtskräftig, da GN Store Nord gegen diese Entscheidung beim Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde einlegen kann.

Hogan Lovells hat mit einem Team um den Hamburger Kartellrechtspartner Dr. Marc Schweda das Bundeskartellamt in diesem über drei Jahre andauernden Verfahren durch alle Instanzen hinweg umfassend vertreten, nachdem es sich in einem Auswahlverfahren vor dem Bundeskartellamt gegenüber anderen Sozietäten durchgesetzt hatte. Hengeler Mueller war für GN Store Nord tätig.

Die mündliche Verhandlung Anfang März vor dem OLG Düsseldorf hatte in Anwaltskreisen hohe Wellen geschlagen, weil der Vorsitzende Richter heftige Kritik am Stil der Schriftsätze von Hengeler geübt hatte.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Hogan Lovells für das Bundeskartellamt

Dr. Marc Schweda, Federführung, Kartellrecht, Partner, Hamburg

Dr. Andreas H. Meyer, Corporate/M&A, Partner, Hamburg

Dr. Detlef Haß, Litigation, Partner, München

 

Hengeler Mueller für GN Store

Dr. Markus Meier, Prozessführung, Partner, Frankfurt

Dr. Horst Satzky, Kartellrecht, Frankfurt

Quelle: Hogan Lovells

Zitiervorschlag

Hogan Lovells / Hengeler Mueller: . In: Legal Tribune Online, 27.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11458 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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