Zum Januar 2017 wird Andreas Fülbier das Düsseldorfer Büro von Hoffmann Liebs Fritsch & Partner im Bereich Arbeitsrecht verstärken. Zuvor war er langjähriger Syndikusrechtsanwalt der WGZ Bank.
Andreas Fülbier
Dr. Andreas Fülbier (56) verantwortete bei der WGZ Bank als Bereichsleiter Personal mehr als 17 Jahre lang die arbeits-, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen bei dem Bankhaus. In seine Zuständigkeit fielen auch die strategische Ausrichtung der Personalarbeit, das Personalmanagement sowie die Personalentwicklung und das Personalmarketing
Fülbier begann 1991 als Syndikusanwalt im Bereich Recht und Beteiligungen bei der WGZ Bank. U.a. als stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung, Compliance- und Geldwäschebeauftragter war er ab 1995 dreieinhalb Jahre für die Deutsche Hypotheken Bank in Hannover tätig, bevor er 1999 als Bereichsleiter Personal zur WGZ zurückkehrte.
Bei Hoffmann Liebs Fritsch & Partner (HLFP) wird er als Of Counsel schwerpunktmäßig im Bereich individuelles und kollektives Arbeitsrecht tätig sein, dabei soll er insbesondere Mandanten aus dem Bankensektor beraten. Im Dezernat für Arbeitsrecht bei HLFP arbeiten damit künftig sieben Anwälte.
Dr. Andreas Fülbier, Arbeitsrecht, Of Counsel, Düsseldorf
Hoffmann Liebs Fritsch & Partner: . In: Legal Tribune Online, 27.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21574 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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