Das International Refugee Assistance Project hat eine Tochtergesellschaft in Berlin gegründet. Hengeler Mueller hat die Organisation dabei pro bono beraten.
Die US-amerikanische Non-Profit-Organisation International Refugee Assistance Project (IRAP) hat in Berlin eine hundertprozentige Tochtergesellschaft in der Rechtsform einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) gegründet. Diese repräsentiert die Organisation und ihre Arbeit in Europa.
IRAP ist eine Rechts-, Politik- und Interessenvertretungsorganisation, die sich für die Rechte von Geflüchteten und Vertriebenen auf der ganzen Welt einsetzt. Sie bietet Menschen im Zuge von Registrierungs-, Schutz- und Umsiedlungsverfahren kostenlose und umfassende Rechtsberatung.
Hengeler Mueller hat IRAP bei der Errichtung der europäischen Präsenz in Berlin pro bono beraten. Federführend war Dr. Annika Clauss, die auch Co-Leiterin des Pro Bono-Committees der Sozietät ist. Nach Angaben der Kanzlei kam dieses Mandat durch die guten Verbindungen zur Kanzlei Paul Weiss Rifkind Wharton & Garrison zustande, die regelmäßig für IRAP tätig ist.
fkr/LTO-Redaktion
Hengeler Mueller für das International Refugee Assistance Project:
Dr. Annika Clauss, Partnerin, Federführung, Gesellschaftsrecht, Frankfurt
Dr. Christian Hoefs, Partner, Arbeitsrecht, Frankfurt
Dr. Marc Gossmann, Associate, Gesellschaftsrecht, Frankfurt
Dr. Andreas Kaletsch, Arbeitsrecht, Frankfurt
Hengeler Mueller: . In: Legal Tribune Online, 16.04.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44739 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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