Hausfeld: US-Kanzlei nimmt sich deut­sche Banken vor

09.01.2017

Die US-Kanzlei Hausfeld will gegen die deutsche Kreditwirtschaft klagen. Sie wirft mehreren Finanzinstituten vor, Preisabsprachen bei den Gebühren für Giro-Kartenzahlung getroffen zu haben.

Auf Drängen des Bundeskartellamts haben die deutschen Banken schon vor rund drei Jahren ihr Gebührensystem für elektronische Zahlungen mit Girokarten geändert. Nun bereitet die Kanzlei Hausfeld eine Klage gegen die Geldhäuser vor. Christopher Rother, Managing Partner der Kanzlei in Deutschland, sagte gegenüber der Bild am Sonntag, dass Hausfeld etliche namhafte Mandanten vertrete. Es handele sich dabei um Unternehmen aus dem Handel und der Mineralölwirtschaft.

Mit der Klage will die Kanzlei Angaben der Zeitung zufolge die aus ihrer Sicht damals überhöhten Gebühren zurückfordern. Rother sagte weiter, seine Mandanten strebten eine außergerichtliche Lösung an.

Banken: Keine Grundlage für ein Verfahren

Die deutsche Kreditwirtschaft sieht für ein solches Verfahren keine Grundlage. "Schon seit Jahren werden individuelle Entgelte im EC Cash-System mit dem Handel vereinbart", teilte der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken als Vertreter der Branche am Sonntag mit. "Die frühere einheitliche Verfahrensweise beruhte auf einer gesetzlichen Freistellung und war mit dem Bundeskartellamt abgestimmt. Ein Kartellrechtsverstoß lag zu keinem Zeitpunkt vor und ist auch vom Bundeskartellamt nicht festgestellt worden."

Tatsächlich hatte die Wettbewerbsbehörde im Mai 2013 vorläufige wettbewerbsliche Bendenken gegen das Kartenzahlsystem geäußert. Die Banken hatten daraufhin Gelegenheit, Stellung zu nehmen und Maßnahmen zur Abhilfe vorzuschlagen. Im April 2014 wurde die Vereinbarung über einheitliche Händlerentgelte für elektronische Zahlungen mit der Girokarte (früher EC-Karte) aufgegeben. Bis dahin zahlten Händler in Deutschland für jeden Zahlungsvorgang mit der Giro- oder EC-Karte ein von den Bankverbänden festgelegtes Entgelt an das Institut, das die Karte ausgegeben hatte. Es betrug 0,3 Prozent des jeweiligen Umsatzes, mindestens aber 8 Cent. Für Umsätze an Tankstellen galt ein verringerter Satz.

Hausfeld-Anwalt Rother verwies indes darauf, dass die Gebühren "signifikant" gesunken seien, seitdem sie frei verhandelt werden können. Die Bild am Sonntag schreibt unter Verweis auf das Bundeskartellamt von bis zu 40 Prozent niedrigeren Gebühren.

Kanzlei ist auf Schadensersatzklagen spezialisiert

Hausfeld ist erst seit einem Jahr in Deutschland vertreten. Als Grund für den Markteintritt nannte die US-Kanzlei damals eine steigende Nachfrage deutscher Mandanten infolge der wachsenden Zahl von Kartellschadensfällen. Ihr Managing Partner Christopher Rother ist in diesem Bereich besonders versiert: Vor seinem Wechsel zu Hausfeld hat er fast zwei Jahrzehnte lang die Kartellrechtsabteilung der Deutschen Bahn mit zuletzt mehr als 20 Wettbewerbs- und Kartellrechtlern geleitet.

Innerhalb der Kartellrechtsabteilung hatte Rother ein Team aufgebaut, das auf die Durchsetzung und Geltendmachung von Kartellschadensersatzsprüchen spezialisiert ist. So konnte die Deutsche Bahn in den letzten Jahren erhebliche Schadensersatzforderungen durchsetzen, die Rede ist von Beträgen in dreistelliger Millionenhöhe.

Rothers Sozietät Hausfeld ist auf Sammelklagen und Schadenersatzprozesse spezialisiert. Die Kanzlei spielte etwa im Verfahren um die Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter in Deutschland eine wichtige Rolle. Derzeit will Hausfeld in der Diesel-Affäre Schadenersatz für europäische VW-Besitzer herausholen und kooperiert dazu mit der Internet-Plattform Myright.de.

ah/LTO-Redaktion mit Material der dpa

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

Hausfeld: . In: Legal Tribune Online, 09.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21695 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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