Am 10. Oktober hat GvW Graf von Westphalen für fünf russische Athleten eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG in Karlsruhe eingereicht. Die Sportler wehren sich damit gegen ihren Ausschluss von den Paralympischen Spielen 2016.
Das Internationale Paralympische Komitee (IPC) mit Sitz in Bonn hatte das Russische Paralympische Komitee (RPC) und damit zugleich sämtliche russische Para-Athleten mit der Begründung systematischen russischen Staatsdopings von den Spielen in Brasilien ausgeschlossen. Dagegen wehrte sich das Komitee vor dem Internationalen Sportsgerichtshof CAS sowie dem Schweizer Bundesgericht, die Sportler wiederum gingen vor dem Landgericht Bonn und den Oberlandesgerichten in Köln und in Düsseldorf gegen ihren Ausschluss vor.
Zwar blieb ein Eilantrag der Athleten gegen die Nichtzulassung zu den Paralympischen Spielen vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erfolglos. Jedoch haben die Verfassungsrichter in den Gründen ihres Beschlusses vom 15. September 2016 (1 BvQ 38/16) deutlich gemacht, dass eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde keineswegs offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet sei.
Denn notwendig sei "die Berücksichtigung zahlreicher Einzelumstände und schwieriger Rechtsfragen, insbesondere was das Verhältnis einzelner Sportlerinnen und Sportler zum Weltverband IPC und einen möglichen Einfluss des nationalen Kartellrechts auf dessen Entscheidungen betrifft", heißt es in dem Beschluss.
Vor diesem Hintergrund habe GvW Graf von Westphalen nun für die Athleten Verfassungsbeschwerde erhoben, teilt die Kanzlei mit. In der Beschwerdeschrift vom 10. Oktober 2016 rügen die Anwälte, dass die individuellen Grundrechte der Para-Athleten nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.
Dies gelte insbesondere insoweit, als das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung alle russischen Sportler unter den Generalverdacht gestellt habe, Doping betrieben zu haben. Außerdem sei kein Rechtsschutz binnen angemessener Zeit gewährt worden, argumentieren die Anwälte von GvW. Die Kanzlei hat das RPC und die russischen Athleten im gesamten Verfahren vor den deutschen Gerichten vertreten.
GvW Graf von Westphalen für das RPC und die Athleten:
Felix Prozorov-Bastians, Federführung, Leiter Russian Desk, Litigation, Frankfurt
Dr. Julia Christine Pohl, Litigation
Prof. Dr. Christian Winterhoff, Verfassungsrecht
Dr. Jan Felix Sturm, Verfassungsrecht
Dr. Reinhard Höß, Sportrecht
Christian Kusulis, Kartellrecht
GvW Graf von Westphalen: . In: Legal Tribune Online, 13.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20854 (abgerufen am: 08.11.2024 )
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