Im Zusammenhang mit dem Bauskandal um das Kongresszentrum WCCB verklagt die Stadt Bonn nun fünf ehemalige Stadt-Bedienstete, darunter Ex-OB Bärbel Dieckmann, auf Schadensersatz. GvW Graf von Westphalen vertritt die Stadt Bonn dabei.
Christian Winterhoff
Nur wenige Tage vor Ablauf der Verjährungsfrist am vergangenen Samstag hat der Bonner Stadtrat in einer nicht-öffentlichen Sondersitzung beschlossen, eine Klage gegen die frühere Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann (SPD) und vier ehemalige Stadt-Bedienstete auf den Weg bringen.
Auslöser ist der Bau des Kongresszentrums WCCB, der für die Stadt Bonn zum Finanzdebakel geworden war. Denn der südkoreanische Investor, der das Projekt realisieren sollte, besaß in Wirklichkeit nicht einmal annähernd das nötige Eigenkapital von 40 Millionen Euro. Nachdem er insolvent wurde, musste die Stadt Bonn, die sich für den Insolvenzfall zur Übernahme der Darlehenslasten des Investors verpflichtet hatte, hohe Millionenbeträge an die projektfinanzierende Bank zahlen.
Letztlich führte die Stadt das Bauprojekt in Eigenregie zu Ende. Die ursprünglich auf 140 Millionen Euro geschätzten Kosten für den Bau explodierten. Erst 2015 - und damit zehn Jahre nach Auftragsvergabe - wurde das WCCB schließlich eröffnet, es wird bis heue von der Stadt Bonn betrieben. 2017 fand in dem Kongresszentrum die Weltklimakonferenz der UN statt.
Kein Schadensersatz vom Investor für die Stadt
Den Investor hat das Landgericht (LG) Bonn schon im Jahr 2013 wegen Betrugs zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Eine Schadensersatzklage der Stadt Bonn gegen ihn hatte das LG Bonn im April dieses Jahres aber abgelehnt (Urt. v. 11.04.2018, Az. 1 O 36/14). Nach Auffassung der Zivilkammer hätte die Stadtverwaltung vor der Auftragserteilung wissen können, dass der Investor möglicherweise nicht über eine ausreichende Bonität verfügen würde.
Nach Ansicht des LG Bonn steht auch nicht fest, dass der Beschluss zustande kam, weil der Investor die Ratsmitglieder getäuscht hatte. Vielmehr lasse sich heute nicht mehr mit Sicherheit nachvollziehen, "wie, wann und wodurch die Vorstellungsbildung bei den Ratsmitgliedern geprägt" war.
In den nun anstehenden Verfahren wird es unter anderem um die Frage gehen, ob die Stadtbediensteten vor der Auftragsvergabe die Bonität des Investors hätten prüfen müssen. Die Kanzlei GvW Graf von Westphalen wurde von der Stadt Bonn zunächst mit der Prüfung der Schadensersatzansprüche gegen die ehemaligen Bediensteten beauftragt. Am Tag nach der Stadtratssitzung seien die Klagen bei den zuständigen Verwaltungs- und Arbeitsgerichten eingereicht worden, teilt GvW mit.
ah/LTO-Redaktion
mit Material von dpa
GvW Graf von Westphalen für die Bundesstadt Bonn:
Prof. Dr. Christian Winterhoff, Federführung, Öffentliches Recht, Partner, Hamburg
Dr. Michael Kleiber, Öffentliches Recht
Dr. Jan Felix Sturm, Öffentliches Recht
Dr. Malte Evers, Arbeitsrecht
Marius Bodenstedt, Arbeitsrecht
Christian Mayer-Gießen, Zivilrecht
Dr. Maren Mönchmeyer, Zivilrecht
GvW Graf von Westphalen: . In: Legal Tribune Online, 03.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29521 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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