Die Partnerversammlung von GvW Graf von Westphalen hat ein Konzept zur flexiblen Arbeitszeit verabschiedet. Die Kernaussage: Auch Beschäftigte, die in Teilzeit arbeiten, sollen alle Karriereschritte erreichen können.
Wie GvW Graf von Westphalen mitteilt, sollen den Anwältinnen und Anwälten der Kanzlei auch bei reduzierter Arbeitszeit alle Karrierewege offenstehen - die Assoziierte Partnerschaft, der Counsel-Status und die Equity-Partnerschaft. Mit dem neuen Konzept zur flexiblen Arbeitszeit werde die bisherige Praxis verschriftlicht und damit bekräftigt.
"Wir möchten unsere Associates bestmöglich darin unterstützen, ihren Beruf bei uns auch in Teilzeit auszuüben – ohne dass damit Nachteile für die eigene berufliche Karriere verbunden sind", so Marian Niestedt, Personalverantwortlicher Partner bei GvW.
Die flexible Arbeitszeit kann nach Kanzleiangaben unterschiedlich ausgestaltet werden: Anwältinnen und Anwälte können einige Stunden bzw. Tage weniger arbeiten oder im Rahmen eines "Freizeitausgleichs" auf Gehalt verzichten und dadurch mehr freie Tage erhalten.
ah/LTO-Redaktion
GvW Graf von Westphalen: . In: Legal Tribune Online, 25.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43532 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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