Greenfort hat für den Reifenhersteller Goodyear Dunlop Tires Germany eine Grundsatzentscheidung vor dem BAG erstritten. Demnach ist die Aufsichtsratswahl in Unternehmen mit mehr als 8.000 Arbeitnehmern durch Delegierte durchzuführen.
Mark Lembke
Nachdem 14 Mitarbeiter im Jahr 2011 die eingeleiteten Aufsichtsratswahlen per einstweiliger Verfügung gestoppt hatten, um eine unmittelbare Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat zu erreichen, wurde ihr Antrag im Hauptsacheverfahren am 4. November 2015 auch in letzter Instanz vom Bundesarbeitsgericht (BAG) abgewiesen.
Das BAG entschied, der Hauptwahlvorstand habe zutreffend eine Delegiertenwahl angeordnet, weil der maßgebliche Schwellenwert nach § 9 Abs. 1 MitbestG überschritten war. Zu Recht seien die auf regelmäßig bestehenden Arbeitsplätzen eingesetzten wahlberechtigten Leiharbeitnehmer mitgezählt und eine Gesamtbeschäftigtenzahl von über 8.000 Arbeitnehmern im Konzern festgestellt worden.
Greenfort-Partner Prof. Dr. Mark Lembke berät Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH seit vielen Jahren.
Borowsky und Kollegen für die Antragsteller:
Thomas Amm, Frankfurt
Schmitt Hoff & Kollegen für den Hauptwahlvorstand:
Dagmar Aulmann-Hutzel, Fulda
Greenfort für Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH:
Prof. Dr. Mark Lembke LL.M., Frankfurt am Main
Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH Inhouse:
Dr. Klaus-Peter Weber LL.M., General Counsel DACH-Region
BAG, 7. Senat: Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht Edith Gräfl
Greenfort / Borowski / Schmitt Hoff & Kollegen: . In: Legal Tribune Online, 06.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17449 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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