Der EuGH hat die Frage zu klären, ob Markenhersteller den Vertrieb ihrer Produkte über Plattformen wie Amazon verbieten können. Im konkreten Fall streitet sich die Parfümerie Akzente, vertreten durch Görg, mit dem Parfumhersteller Coty.
Oliver Spieker
Die Parfümerie Akzente GmbH betreibt in Süddeutschland eine Parfümerie-Kette sowie einen Online-Shop mit Anbindung an Amazon - das Unternehmen gehört zu den größten Parfümerie- und Kosmetik-Onlinehändlern Deutschlands. Der Luxus-Parfümkonzern Coty will Akzente den Weitervertrieb der von ihm gelieferten Ware in einer Internet-Zusatzvereinbarung zum Depotvertrag für bestimmte Markenware untersagen.
Der Fall landete vor dem Landgericht Frankfurt am Main, das die Klage des Parfümerieherstellers Coty abwies. Schon in der ersten Instanz lief parallel zum Coty/Akzente-Verfahren das Klageverfahren des Rucksackherstellers Deuter gegen einen seiner gewerblichen Abnehmer. Auch in diesem Verfahren geht es um ein Verbot des Weitervertriebs über Internetplattformen wie Amazon.
Beide Verfahren gingen in die zweite Instanz. Im Deuter-Verfahren hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt der Deuter-Klage stattgegeben, so dass sich die Parteien nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) im Revisionsverfahren befinden.
Demgegenüber ist es im Coty/Akzente-Verfahren nun offenbar gelungen, das OLG Frankfurt trotz der kürzlich noch im Deuter-Verfahren gefällten Entscheidung dazu zu bewegen, zugunsten einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zu entscheiden, teilt Görg mit: Das OLG hat das Verfahren jetzt ausgesetzt und dem EuGH einige für den Ausgang des Rechtsstreits wesentliche Fragen zur Beantwortung vorgelegt hat. "Die EuGH-Vorlage zeigt, dass das OLG Frankfurt/Main nun einige Fragen, die es im Deuter-Verfahren zulasten des Deuter-Händlers entschieden hat, doch nicht mehr hinreichend eindeutig beantworten will", kommentiert Görg-Partner Dr. Oliver Spieker, der Akzente vertritt.
Die EuGH-Vorlage wird seiner Ansicht nach auch im Deuter-Verfahren vor dem BGH eine Rolle spielen, da nun die Sicht des EuGH einbezogen wird, nachdem die Frage des Internet-Weitervertriebs auf Plattformen wie eBay und Amazon in den vergangenen Jahren ausschließlich vor den Instanzgerichten erörtert wurde und viele Branchen auf eine höchstrichterliche Klärung der Frage warten.
Görg für Akzente GmbH:
Dr. Oliver Spieker, Gewerblicher Rechtsschutz, Berlin
Görg: . In: Legal Tribune Online, 10.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19613 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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