Gläubiger der österreichischen Bad-Bank Heta wollen sich mit der Republik Österreich außergerichtlich über die Restrukturierung der Heta-Schuldtitel einigen. Als Rechtsberater waren die Kanzleien Görg, Dorda Brugger Jordis und Schönherr involviert.
Die 72 Gläubiger, die Parteien des am 18. Mai unterzeichneten Memorandum of Unterstanding (MoU) sind, halten und/oder kontrollieren fast fünf Milliarden Euro an Heta-Schuldtiteln. Die Schuldtitel sind durch eine Ausfallbürgschaft des Bundeslands Kärnten besichert.
Laut dem MoU ist beabsichtigt, dass der Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF) ein neues öffentliches Angebot nach § 2a des österreichischen Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (FinStaG) zum Rückkauf der Heta-Schuldtitel vorlegt. Ein erstes, im Januar 2016 veröffentlichtes Rückkaufangebot war mangels ausreichender Zustimmungsquoten gescheitert.
Das neue Rückkaufangebot wird den Gläubigern die Wahl zwischen einer Barzahlung von 75 Prozent (für Senior-Schuldtitel) bzw. 30 Prozent (für Nachrang-Schuldtitel) oder eines Umtauschs in neu zu emittierende Zero-Bonds bieten. Der Zero-Bond wird durch eine Garantie des Bundes besichert und eine Laufzeit von 13,5 Jahre aufweisen.
Bevor das Rückkaufangebot veröffentlicht werden kann, müssen noch die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, und die EU-Kommission muss die Transaktion beihilferechtlich überprüfen. Anfang September 2016 soll das Angebot veröffentlicht werden, ein Settlement ist für Mitte Oktober 2016 geplant.
An dem MoU ist auch die Mehrheit der Mitglieder des Par-Investorenpools beteiligt, die bei den Verhandlungen über das MoU von Görg und Dorda Brugger Jordis beraten wurden. Sprecherin des Pools ist die Dexia Kommunalbank Deutschland, die mit einem Forderungsvolumen von 395 Millionen Euro größte Einzelgläubigerin im Pool ist.
Die im Par-Investorenpool organisierten Gläubiger - Banken, Versicherer, Asset Manager und öffentliche Unternehmungen - sind Zeichner von Anleihen und Schuldscheindarlehen in einem Gesamtvolumen von rund 1,5 Milliarden Euro, die die Heta bzw. ihre Rechtsvorgängerin Hypo Alpe Adria in den Jahren 2002 bis 2007 begeben hat. Neben der Heta haben aufgrund einer gesetzlichen Haftungsübernahme das Land Kärnten und/oder die Kärntner Landesholding für die Forderungen der Gläubiger einzustehen.
Görg hatte mit einem Team um Dr. Roland Hoffmann-Theinert bereits den Zusammenschluss der Gläubiger als Pool betreut und zusammen mit Dorda Brugger Jordis den Par-Investorenpool bei der gemeinsamen Verteidigung seiner Rechte in Österreich im dortigen Widerspruchsverfahren ("Vorstellung") gegen das von der Finanzmarktaufsicht zum 1. März 2015 erlassene Moratorium beraten. Damals hatte die Republik Österreich staatliche Garantien auf Heta-Anleihen ausgesetzt, weshalb viele deutsche Banken Abschreibungen vornehmen mussten. Görg hat für den Pool zudem am 15. Juli 2015 eine Zahlungsklage gegen Heta in Höhe von 940 Millionen Euro vor dem Landgericht Frankfurt eingereicht.
Görg für den Par-Investorenpool:
Dr. Roland Hoffmann-Theinert, Federführung, Partner, Banking/Gesellschaftsrecht, Berlin/Frankfurt
Dr. Christian Bärenz, Partner, Restrukturierung, Köln
Dr. Yorick Ruland, Partner, Banking, Köln
Dr. Jens-Dietrich Mitzlaff, Partner, Banking, Frankfurt
Dr. Anne Laspeyres, Associate, Restrukturierung, Köln
Dr. Christoph Kunze, LL.M., Associate, Banking/Gesellschaftsrecht, Berlin
Dorda Brugger Jordis für den Par-Investorenpool:
Dr. Andreas Zahradnik, Partner, Banking, Wien
Priv.-Doz. Dr. Bernhard Müller, Partner, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Wien
Dr. Felix Hörlsberger, Partner, Insolvenzrecht, Wien
Dr. Stephan Steinhofer, Associate, Prozessführung, Wien
Mag. Christoph Hilkesberger, Associate, Banking, Wien
Schönherr für die Republik Österreich
Görg / Dorda Brugger Jordis / Schönherr: . In: Legal Tribune Online, 23.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19412 (abgerufen am: 02.11.2024 )
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