Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe: Die Frau­en­quote wirkt – ein bis­schen

27.06.2017

Der Anteil von Frauen in Führungspositionen ist seit Einführung des Quotengesetzes 2015 nur leicht gestiegen. Das geht aus einem Bericht hervor, den Familienministerin Katarina Barley und Justizminister Heiko Maas in Berlin vorstellten.

Bundesfrauenministerin Katarina Barley und Bundesjustizminister Heiko Maas ziehen zwei Jahre nach Inkrafttreten des "Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen" Bilanz. Erstmals seit der Einführung im Jahr 2015 konnten alle Unternehmen, die unter die gesetzlichen Regelungen fallen, ausgewertet werden.

In den Aufsichtsräten von Großunternehmen, die eine feste Quote von 30 Prozent erreichen müssen, kommt diese auch allmählich in Sichtweite: In den Aufsichtsräten von 104 Unternehmen, in denen seit Mai 2015 die Quote gilt, ist der Anteil von Frauen von 25 auf 27,3 Prozent (2016) angewachsen. Im März 2017 wurden 28,1 Prozent gezählt.

Auf Vorstandsebene von Unternehmen der Privatwirtschaft hat sich dagegen kaum etwas bewegt. Der Frauenanteil beträgt hier nur 6,1 Prozent. Daran dürfte sich in absehbarer Zeit wenig ändern, denn fast 70 Prozent der Unternehmen, die sich die im Gesetz geforderten Zielgrößen gesetzt haben, geben sich die Zielgröße Null.

Öffentlicher Dienst: Ein Drittel Frauenanteil

Der Bund hat sich mit Einführung der gesetzlichen Regelungen Quoten gegeben für die Besetzung von Aufsichtsratsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen. Seit dem 1. Januar 2016 gilt eine Quote von 30 Prozent für die Besetzung dieser Sitze. Derzeit sind über ein Drittel der Mitglieder von Aufsichtsgremien, die der Bund bestimmen kann, weiblich.

Darüber hinaus ist die Bundesverwaltung insgesamt verpflichtet, sich für jede Führungsebene konkrete Ziele zur Erhöhung des Frauen- oder Männeranteils zu setzen. Der Anteil von Frauen an allen Leitungsfunktionen im gesamten Bundesdienst beträgt aktuell zwar 33 Prozent, aber je höher die Leitungsebene, desto weniger Frauen sind vertreten.

Barley und Maas werten die Ergebnisse als Zeichen dafür, dass die Quote wirkt. Sie kündigten aber auch an, dass die SPD in der nächsten Legislaturperiode für weitere Fortschritte streiten werde. Wenn es bei den Zielgrößen für Vorstände nicht sehr bald Ergebnisse gebe, müsse der Gesetzgeber wieder tätig werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte feste Quoten auch für Aufsichtsräte und Vorstände nicht börsennotierter Unternehmen.

ah/LTO-Redaktion mit Material von dpa

Zitiervorschlag

Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe: . In: Legal Tribune Online, 27.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23293 (abgerufen am: 13.11.2024 )

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