Görg / Gleiss Lutz: Berliner Spiel­hallen­gesetz ist verfassungs­konform

15.06.2015

Das OVG Berlin-Brandenburg hält das im Land Berlin geltende Spielhallenrecht für verfassungskonform. Betreiber von Spielhallen hatten mit Unterstützung von Gleiss Lutz gegen das Land Berlin geklagt, das sich von Görg vertreten ließ.

Marc Schüffner

Die Betreiber von Spielhallen haben gegen eine Regulierung geklagt, die 2011 in Kraft getreten ist.  Danach dürfen etwa nur noch acht statt zwölf Spielgeräte pro Standort aufgestellt werden. Außerdem müssen zwischen Spielhallen 500 Meter liegen. Die Betreiber bezweifeln, dass Spieler damit vor der Spielsucht geschützt würden. Folge sei vielmehr, dass Spielhallen unrentabel würden und immer mehr unregulierte Cafécasinos öffneten, hatten die Kläger-Anwälte argumentiert. Die Betreiber monierten außerdem, dass den Ländern die Gesetzgebungskompetenz fehle.

Dies sah das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg anders: Das Land Berlin besitze die Gesetzgebungskompetenz für die bestehenden Regelungen. Diese verletzten auch nicht die Berufs- und Eigentumsfreiheit der Spielhallenbetreiber; ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz liege ebenfalls nicht vor (Urt. v. 11.06.2015, Az. OVG 1 B 5.13.).

In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht das Gesetz im März 2013 für verfassungsgemäß erklärt. Eilverfahren vor dem OVG blieben ebenfalls erfolglos. Das OVG kündigte jedoch an, die Revision zuzulassen, damit das Bundesverwaltungsgericht die Fragen deutschlandweit klären kann. Zahlreiche Regelungen des Landes Berlin, die vom OVG geprüft wurden, gibt es in inhaltlich vergleichbarer Weise auch in allen anderen Bundesländern.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Görg für Land Berlin

Dr. Marc Schüffner, Assoziierter Partner, Berlin

 

Gleiss Lutz für die Kläger

Prof. Dr. Clemens Weidemann, Öffentliches Recht, Partner, Stuttgart

Quelle: ah/LTO-Redaktion mit Material von Görg

Zitiervorschlag

Görg / Gleiss Lutz: . In: Legal Tribune Online, 15.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15849 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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