Zum 1. Juli 2015 wird Ulrich Fülbier von Orrick zu Görg wechseln. Er steigt als Assoziierter Partner ein und soll am Münchener Standort der Sozietät ein arbeitsrechtliches Dezernat aufbauen.
Ulrich Fülbier
Dr. Ulrich Fülbier (43) war als Counsel bei Orrick Herrington & Sutcliffe in München im Bereich Arbeitsrecht tätig. Zuvor hat er sechs Jahre bei der Sozietät Holme Roberts Owen Germany gearbeitet.
Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet neben der Prozessführung die Beratung zum Arbeitsrecht bei M&A-Transaktionen und Umstrukturierungen, die Führungskräfte-Beratung sowie die Gestaltung von Incentivierungsprogrammen. Er verfügt zudem über besondere Expertise im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes sowie dem Schutz von geistigem Eigentum. Zu seinen Mandanten zählten zuletzt insbesondere Unternehmen aus der Online-, IT-, Unterhaltungs-, Mode-, Abfallverwertungs- und Maschinenbau-Industrie.
"Aufgrund der äußerst positiven Entwicklung unseres Münchner Standorts war der Aufbau eines dort verankerten arbeitsrechtlichen Dezernats überfällig", sagt Dr. Marcus Richter, Leiter der Serviceline Arbeitsrecht bei Görg. "Wir haben gleichwohl die nötige Ruhe bewahrt, um den passenden Anwalt für diese Aufgabe zu finden. Dies ist uns nun mit Dr. Fülbier, den wir schon seit langer Zeit kennen und schätzen, gelungen."
Fülbier bezeichnet den Aufbau der neuen Praxisgruppe für Görg in München als "eine berufliche Herausforderung", die er "sehr gerne angenommen habe". Kanzleiweit arbeiten insgesamt 18 Arbeitsrechtler bei Görg, die meisten davon in Köln. In München sind bislang noch keine Arbeitsrechtler präsent.
Dr. Ulrich Fülbier, Arbeitsrecht, München
Görg: . In: Legal Tribune Online, 19.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15916 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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