Fuhlrott Hiéramente & von der Meden: Abspal­tung bei Römer­mann in Ham­burg

21.03.2018

Michael Fuhlrott und Philip von der Meden verlassen die Kanzlei Römermann in Hamburg. Zum April gründen sie gemeinsam mit Mayeul Hiéramente, der für Wessing & Partner arbeitet, eine eigene Kanzlei.

Der Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott und der Strafrechtler Dr. Philip von der Meden waren 2015 bzw. 2014 in die Römermann Rechtsanwälte AG eingetreten und dort als Partner tätig. Mit Dr. Mayeul Hiéramente, Anwalt bei Wessing & Partner, gründen sie zum 1. April die FHM – Fuhlrott Hiéramente & von der Meden Partnerschaft. Die neue Sozietät wird mit drei Partnern und insgesamt vier Anwälten von Hamburg aus in den Bereichen Arbeitsrecht und Wirtschaftsstrafrecht tätig sein und auch weiterhin mit Römermann zusammenarbeiten.

Fuhlrott berät primär Arbeitgeber im Individual- und Kollektivarbeitsrecht, zudem ist er Professor für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator. Von der Meden berät Unternehmen und Privatpersonen bei strafrechtlichen Problemstellungen, er ist derzeit unter anderem Verteidiger im Love-Parade-Verfahren. Der Schwerpunkt von Hiéramente liegt in der Unternehmens- und Individualverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht.

Die Kanzleigründer sehen eine steigende Nachfrage nach Beratung in den Bereichen Arbeitsrecht und Wirtschaftsstrafrecht sowie an den Schnittstellen Internal Investigations, Compliance und Datenschutz, die sie in der neuen Einheit bedienen wollen. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit soll auf der Individual- und Unternehmensverteidigung liegen.

ah/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

Fuhlrott Hiéramente & von der Meden: . In: Legal Tribune Online, 21.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27617 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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