Vorwurf der Anlegertäuschung: Pen­si­ons­fonds klagt wegen Face­book-Kurs­ver­lusten

16.11.2021

Die Vorwürfe der Whistleblowerin Frances Haugen rücken Facebook/Meta erneut in den öffentlichen Fokus. Ein Pensionsfonds aus Ohio verklagt den Konzern jetzt mit Verweis auf erlittene Kursverluste.

Der Pensionsfonds Ohio Public Employees Retirement System (OPERS) wirft Meta mit Rückendeckung des Generalstaatsanwalts von Ohio, Dave Yost, vor, Anleger bewusst getäuscht zu haben und verklagt den Konzern. Der Fonds machte eigenen Angaben zufolge in diesem Jahr Verluste bei Transaktionen mit Facebook-Aktien.

In der Klage gegen den kürzlich erst von Facebook in Meta umbenannten Konzern werden die Kursrückgänge bei der Aktie vor allem mit Artikeln im Wall Street Journal ("The Facebook Files") in Verbindung gebracht, die auf Haugens internen Informationen basieren. Darin heißt es unter anderem, Facebook habe durch Befragungen vom schädlichen Einfluss seines Fotodienstes Instagram auf viele junge Nutzerinnen und Nutzer gewusst. OPERS lässt sich von der Kanzlei Bernstein Litowitz Berger & Grossmann vertreten.

Der Klageschrift, die LTO vorliegt, ist zu entnehmen, dass der Fonds eine Sammelklage von Investoren anstrebt, die zwischen Ende April und dem 21. Oktober dieses Jahres Facebook-Aktien gekauft haben. OPERS erwarb im Laufe des Jahres Anteilsscheine von Facebook in mehreren Tranchen, darunter im Juni ein Paket aus 135.000 Papieren zum Kurs von 352,78 Dollar. Einige tausend Aktien verkaufte der Fonds im August zu höheren Preisen. Nach den Enthüllungsberichten stieß er im Oktober weitere 11.500 Aktien für nur noch 328,53 Dollar ab.

Eine zentrale Forderung der Klage ist eine Entschädigung für Kursverluste des Fonds und anderer Investoren. OPERS verweist darauf, dass allein in den Wochen mit der Artikelserie im Wall Street Journal im September und Oktober der Marktwert von Facebook um 150 Milliarden Dollar gesunken sei. Der Generalstaatsanwalt schrieb zur Begründung für die Beteiligung an der Klage, Facebook habe über interne Kontrollen und den Umgang mit für Kinder schädlichen Inhalten gelogen.

Meta ist sich keiner Schuld bewusst

Meta bezeichnete die Klage am Montag in einer Stellungnahme als unbegründet. Die von Haugen vorgebrachten Vorwürfe hatte das Unternehmen bereits in der Vergangenheit als unvollständig, veraltet und aus dem Kontext gerissen eingeordnet.

In Sachen Gegenwind kommt Meta nicht aus der Übung. In den vergangenen Jahren gesellte sich zur anhaltenden Kritik, die insbesondere von politischen Akteuren und Datenschützern geäußert wird, auch unter den Nutzern der Dienste des Konzerns zunehmende Unzufriedenheit. Das Management ist um Schadensbegrenzung bemüht und versucht, einen Imagewandel einzuleiten. Erste Zugeständnisse in Sachen Datenschutz (Verzicht auf die automatische Gesichtserkennung bei Fotos) und die Namensänderung sollen die Ambitionen unterstreichen.

sts/LTO-Redaktion

mit Material der dpa

Zitiervorschlag

Vorwurf der Anlegertäuschung: . In: Legal Tribune Online, 16.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46661 (abgerufen am: 25.11.2024 )

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